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Berlin: Verfassungsgericht hält Wahlwiederholung für möglich

Schlange nach 18 Uhr vor einem Wahllokal im Berliner Stadtteil Prenzlauer Berg


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Georg Hilgemann / dpa


Der Berliner Verfassungsgerichtshof zieht nach einer vorläufigen Einschätzung eine komplette Wiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus in Betracht. Das teilte Gerichtspräsidentin Ludgera Selting zum Auftakt der mündlichen Verhandlung mit. Sie begründete dies mit Wahlfehlern, die Auswirkungen auf die Mandatsverteilung und Zusammensetzung des Parlaments gehabt haben könnten.

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Parallel zur Bundestagswahl wurden am 26. September 2021 in Berlin das Berliner Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen gewählt. Dazu kam noch ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne.

Dabei waren massive Probleme aufgetreten: Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Außerdem hatten etliche der 2257 Wahllokale teils noch weit nach 18 Uhr geöffnet.


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Entscheidend bei dem Wahlprüfungsverfahren ist die Frage, ob Fehler am Wahltag mandatsrelevant waren – ob sie also Auswirkungen auf Mandatsverteilung und Zusammensetzung der Parlamente hatten.

Insgesamt lagen dem Gericht 35 Einsprüche gegen die Wertung der Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und den zwölf Bezirksparlamenten vor; das Gericht befasst sich zunächst mit vieren davon: den Beschwerden der Landeswahlleitung, der Innenverwaltung sowie der Parteien AfD und Die Partei.

Das Verfahren gilt als eines der wichtigsten in der Geschichte des höchsten Berliner Gerichts. Wegen der ungewöhnlich großen Zahl von Verfahrensbeteiligten und des immensen öffentlichen Interesses kommen sie in einem großen Hörsaal der Freien Universität zusammen, wo bis zu 570 Teilnehmer Platz finden. Spätestens bis Ende des Jahres müsste eine Entscheidung fallen.


Parallel zu dem Berliner Verfahren steht auch im Hinblick auf den Bundestag die Möglichkeit einer Wahlwiederholung im Raum. Darüber befindet – womöglich im Oktober – zunächst der Bundestag selbst auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses. Erwartet wird, dass dann Klagen dagegen beim Bundesverfassungsgericht eingehen und dieses das letzte Wort hat.


als/ulz/dpa

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