Ungarns rechtsnationale Regierung hat auf Druck der EU ein zweites Gesetzespaket vorgelegt, mit dem der Missbrauch von EU-Geldern verhindert werden soll. Im Kern beinhaltet es den Aufbau einer Integritätsbehörde: Diese soll die Vorbeugung, Ermittlung und Korrektur von möglichem Betrug, Interessenkonflikten, Korruption und anderen Regelwidrigkeiten bei der Verwendung von EU-Geldern erleichtern.
Vor einer Woche hatte die Regierung von Premier Viktor Orbán ein erstes Gesetzesprojekt zu diesem Thema vorgelegt. Es sieht eine Unvereinbarkeitsregelung für die Mitglieder von Kuratorien öffentlicher Stiftungen sowie eine verbesserte Amtshilfe für die EU-Anti-Korruptionsbehörde Olaf vor.
Nach jahrelangen Vorwürfen wegen mutmaßlichen Missbrauchs von EU-Geldern und Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, Ungarn Zahlungen in Höhe von rund 7,5 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt zu kürzen. Zugleich gab sie Budapest zwei Monate Zeit, um die Missstände abzustellen und damit dem Rechtsstaatsverfahren unbeschadet zu entkommen.
Die neue Integritätsbehörde soll unabhängig von der Regierung funktionieren. Ihren Präsidenten und dessen zwei Stellvertreter ernennt allerdings Ungarns Staatspräsident auf Vorschlag des Vorsitzenden des ungarischen Rechnungshofs. Die drei Personen erhalten ein sechsjähriges Mandat. Zudem soll die Integritätsbehörde verpflichtet sein, Betrugs- und Korruptionsfälle auch der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) anzuzeigen.
Ungarn weigert sich strikt, selbst Teil der EUStA zu werden, die 2021 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ihr gehören bisher 22 EU-Staaten an. Eine Teilnahme bedeutet, dass EUStA in den betreffenden Ländern Ermittlungen anordnen darf.