Die Ampelparteien hatten sich bereits im Koalitionsausschuss Anfang September darauf geeinigt, der Kanzler warb nach einem Treffen von Arbeitgebern und Gewerkschaften dafür: Bis zu 3000 Euro sollen Unternehmen ihren Beschäftigten als Einmalzahlungen pauschal sowie steuer- und abgabenfrei ausschütten können. Nun hat das Bundesfinanzministerium konkrete Details auf den Weg gebracht.
Die zentrale Botschaft: Die Prämie soll bis zum 31. Dezember 2024 steuerlich begünstigt werden, wie der SPIEGEL aus dem Ministerium erfuhr. Das Kabinett will sich mit dem Vorhaben am 28. September 2022 beschäftigen. Danach soll das Thema in die parlamentarischen Beratungen gehen. Mit einer Entscheidung über das Gesetz im Bundestag wird im Herbst gerechnet.
Finanzminister Christian Lindner erklärte dazu gegenüber dem SPIEGEL: »Mit dem verlängerten Zeitraum entsprechen wir einer Anregung von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Die deutsche Wirtschaft braucht Flexibilität zur Krisenbewältigung.« Der FDP-Chef fügte mit Blick auf weitere Vorhaben der Koalition hinzu: »Was im Steuerrecht geht, muss woanders ebenfalls möglich werden.«
Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie – »Leistungen zur Abmilderung der Inflation« – sollen Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3000 Euro steuerfrei ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewähren können. Dabei handelt sich um einen steuerlichen Freibetrag. Dieser gelte unabhängig davon, ob die Leistungen einzel- oder tarifvertraglich oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung gezahlt würden, hieß es aus dem Ministerium. Voraussetzung für die Steuerfreiheit sei, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werde.
Aus dem Begründungstext, den das Finanzministerium als sogenannte Formulierungshilfe an die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP geschickt hat, gehen auch technische Details hervor, die für die Handhabung der Zahlungen für die Unternehmen und Betriebe wichtig sind. So heißt es dort: »An den Zusammenhang zwischen Leistung und Preissteigerung werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Leistung in beliebiger Form (zum Beispiel durch entsprechenden Hinweis auf dem Überweisungsträger im Rahmen der Lohnabrechnung) deutlich macht, dass diese im Zusammenhang mit der Preissteigerung steht.«
Arbeitgeber dämpfen Erwartungen
Wie viele Beschäftigte in Deutschland von der steuerlichen Pauschale am Ende profitieren werden, hängt nicht zuletzt von den wirtschaftlichen Fähigkeiten des jeweiligen Unternehmens ab. Nach dem Gipfel zur Konzertierten Aktion im Kanzleramt hatte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bereits erklärt, ihm sei es wichtig festzuhalten, »dass nicht alle Unternehmen diese Einmalzahlung leisten können«.
Am Freitag wiederholte Dulger seine Einschätzung und dämpfte die Erwartungen erneut. »Viele Unternehmen würden ihren Mitarbeitern sicherlich eine Einmalzahlung egal in welcher Höhe ermöglichen, aber sie können es nicht, weil die massiv gestiegenen Energiekosten ihnen jede Luft zum Atmen nehmen«, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. »Die 3000 Euro sind kein Selbstläufer«, so der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).