Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen den früheren Thüringer CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann wegen des Verdachts der Bestechlichkeit eingestellt. Ein für eine Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht liege nicht vor, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag in Jena mit. Das im Zuge der Ermittlungen eingefrorene Vermögen in Höhe von 997.000 Euro sei wieder freigegeben worden.
Im Zuge der sogenannten Maskenaffäre war Hauptmann vorgeworfen worden, Corona-Schutzmasken vermittelt und dafür eine Provision in Höhe von mehreren hunderttausend Euro einer Frankfurter Firma bekommen zu haben. Hauptmann hatte stets bestritten, sich mit der Vermittlung von Masken bereichert zu haben.
Zwar habe der ursprüngliche Verdacht gegen Hauptmann erhärtet werden können, wonach dieser bei der Vermittlung von Schutzmasken an Behörden und Gesundheitseinrichtungen sein Bundestagsmandat ausgenutzt habe, hieß es nun. Allerdings habe sich die Generalstaatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen an der Anklageerhebung gehindert gesehen.
Sie verwies dabei auf ähnlich gelagerte Fälle, in denen sowohl das Oberlandesgericht München als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hatten, dass der Vorwurf der Bestechlichkeit gegen zwei bayerische Politiker nicht haltbar sei. Die Vermittlung von Geschäften mit Schutzmasken gegen eine Provision sei keine strafbare Bestechlichkeit, hatte der BGH in Karlsruhe erklärt.