Die Bundesregierung hat bei den Maßnahmen im Infektionsschutzgesetz weitere Anpassungen vorgenommen. Bei der Abstimmung im Bundesrat wurde den Gesetzesänderungen eine Protokollnotiz hinzugefügt, die Corona von der Liste besonders ansteckender Infektionskrankheiten streicht. Erkrankte, die Schulen oder Kitas betreten, müssen somit keinen negativen Test mehr vorzeigen. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz mehrheitlich zu.
Eigentlich waren die Änderungen am Gesetz bereits vom Bundestag beschlossen worden. Nach massiver Kritik an den Regeln für Kitas und Schulen hat die Regierung nun aber beschlossen, nachzusteuern. Der Kompromiss, den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelt hatten, sah die Gleichstellung von Corona mit Infektionskrankheiten wie Cholera, Masern, Keuchhusten und Pest durch die Aufnahme der Infektionskrankheit im Paragraf 34 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes vor. An Covid-19 Erkrankte hätten Schulen und Kitas dann nur mit ärztlichem Attest oder negativem Test betreten dürfen. Eine fünftägige Isolation allein hätte nicht ausgereicht.
Damit hätten in Kitas und Schulen aber strengere Regeln gegolten als am Arbeitsplatz. Das Robert Koch-Institut schreibt Infizierten schließlich nur eine fünftägige Isolation vor. Danach wird lediglich »dringend empfohlen«, sich vor der Rückkehr ins Büro frei zu testen. Einige Bundesländer schreiben allerdings einen Test und Symptomfreiheit vor, um die Isolation zu verlassen.
Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte die Maßnahme für Kinder scharf kritisiert und Änderungen gefordert. Ihr Bundesland wollte im Bundesrat nicht zustimmen. Auch Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hatte angekündigt, dass er nicht zustimmen werde. Er begründet die Entscheidung damit, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht abgeschafft wird.
»Ich nehme den gerne raus«, sagte Lauterbach bei seiner Rede im Bundesrat über den fraglichen Paragrafen an Prien gewandt. »Es war nur zum Schutze der Kinder und zum Schutze auch der Vermeidung von Schulausfall gedacht«, sagte Lauterbach.
Deutlichere Worte fand der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen. »Ich halte es für falsch, mit Blick auf den Herbst jetzt das Schutzniveau weiter zu senken«, sagte Dahmen dem SPIEGEL. »Angesichts hoher und erneut ansteigender Fallzahlen sollte es medizinisch eine Selbstverständlichkeit sein, dass Menschen, die erkrankt sind oder dies gerade waren, sich vor dem Zusammentreffen mit anderen Menschen in Innenräumen selbst testen. Das ist an Schulen genauso sinnvoll wie am Arbeitsplatz oder in der Freizeit.«
Wer nach Einheitlichkeit der Regeln rufe und moniere, dass entsprechende Vorgaben zum Selbsttesten nach Erkrankung in der jüngsten Änderung des Infektionsschutzgesetzes nur für das Bildungswesen beschlossen wurden, der sollte entsprechende Regeln auch für andere Bereiche wie den Arbeitsplatz fordern »und nicht die generelle Abschaffung einfachster sinnvoller Schutzmaßnahmen herbeireden.«
Der Bundesrat hat die neuen Coronaschutzauflagen für Herbst und Winter am heutigen Freitag beschlossen. Bundesweit eingeführt werden mit dem Beschluss vom Freitag unter anderem Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. Weitere Auflagen wie etwa Maskenpflichten in Geschäften können die Bundesländer verhängen.