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Corona: Bundestag beschließt Maßnahmen für den Herbst

Plenum des Bundestags


Foto:

Frederic Kern / Future Image / IMAGO


Der Bundestag hat mit deutlicher Mehrheit die Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes gegen das Coronavirus verabschiedet. 386 Abgeordnete stimmten mit Ja, 313 mit Nein. Drei Parlamentarier enthielten sich der Stimme.

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Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Das Gesetzespaket der Ampelkoalition tritt am 1. Oktober in Kraft und soll bis 7. April 2023 gelten. Es sieht weitergehende Regeln zu Masken und Tests vor. Die Länder können die Vorgaben verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten.


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Die neuen Regelungen im Überblick:

  • Maskenpflicht: Bundesweit sollen FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen.

  • Pflegeheime und Kliniken: Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimen und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

  • Schulen und Kitas: An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen – aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies »zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist«.

  • Reisen: In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg. Die Bundesregierung soll sie bei steigenden Fallzahlen per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber noch einführen können. In Fernzügen soll eine bundesweite Maskenpflicht bestehen bleiben.

  • Nahverkehr: Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. Für Busse und Bahnen im Nahverkehr sollen weiterhin die Länder Maskenpflichten regeln können.

  • Erste Länder-Stufe: Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können – mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.

  • Zweite Länder-Stufe: Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.

Die oppositionelle Union wollte die Maskenpflicht im ÖPNV nur noch lageabhängig statt pauschal und zudem die FFP2-Masken durch OP-Masken ersetzen. Zudem plädierte sie für die Aussetzung des sogenannten einrichtungsbezogenen Impfens in Gesundheitseinrichtungen, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach für das neue Gesetz geworben. »Es ist nach pandemischen Kriterien entschieden worden, entlang der Studienlage«, sagte der SPD-Politiker im ZDF-»Morgenmagazin«. Im Großen und Ganzen sei das gekommen, was er sich schon Anfang Juli gewünscht habe: »Dass wir also stufenweise vorgehen und dass wir wieder breit die Maskenpflicht bekommen, wenn es notwendig ist, und sogar verschärft.« Lauterbach betonte, die Regeln seien Ermöglichungen. Sollten die Fallzahlen nicht stark ansteigen, kämen viele der Regeln nicht zum Tragen.

»Ich glaube, wir waren noch nie so gut vorbereitet für einen Herbst wie dieses Mal«, sagte Lauterbach. »Wir haben das im Griff, das ist meine persönliche Überzeugung, auch wenn es schwerer kommen sollte.«


Lauterbach verteidigte es erneut als vertretbar, dass die lange geltende Maskenpflicht in Flugzeugen vorerst enden soll. »Obwohl die Luftdurchwälzung im Flugzeug nicht perfekt ist, ist sie doch deutlich intensiver als in einem Bus oder einem Zug.« Wenn die Corona-Lage es notwendig mache, werde die Bundesregierung aber per Verordnung auch in Flugzeugen eine FFP2-Maskenpflicht wieder einführen.


asc/als/dpa/AFP/Reuters

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