Das Mord-Urteil gegen Nils D. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf am Mittwoch die Revision des Dinslakeners. Das Mitglied er Terrororganisation »Islamischer Staat« (IS) war wegen Mordes und Kriegsverbrechen vom Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) im vergangenen Jahr zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Maskiert und schwarz gekleidet hatte Nils D. als der gefürchtete Folterer Abu Ibrahim al-Almani (»Ibrahim der Deutsche«) im berüchtigten Gefängnis von Manbitsch in Syrien sein Unwesen getrieben. Dabei folterte er unter anderem auch den 25-jährigen Gefangenen Hassan M. zu Tode.
Umfangreiche Aussage
Nils D. war einer lebenslangen Haftstrafe entgangen, weil er umfassend gegen seine islamistischen Komplizen ausgesagt hatte und in zahlreichen weiteren Verfahren als Belastungszeuge aufgetreten war. Er habe damit geholfen, die Anschlagsgefahr in Deutschland deutlich zu verringern, befanden die OLG-Richter (lesen Sie hier mehr).
In Syrien hatte er laut Urteil Gefangene oft aus banalem Anlass mit der Balango-Methode gefoltert. Die Opfer wurden mit hinter dem Rücken gefesselten Armen an Stangen unter der Decke hochgezogen, bevor die Folterschergen mit Kabeln, Knüppeln, Stangen und Fäusten zuschlugen.
Nils D. war bereits 2016 in Düsseldorf als IS-Terrorist zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden und hat diese Strafe bereits verbüßt (lesen Sie hier mehr). Er gehörte der berüchtigten »Lohberger Brigade« von Salafisten aus dem Zechenviertel Dinslaken-Lohberg an, die sich in Syrien dem IS angeschlossen hatten.
Bei der Verhandlung im Jahre 2016 war das Oberlandesgericht noch davon ausgegangen, dass D. »nur« einem Sturmtrupp, einer Spezialeinheit des IS, angehörte, die Verdächtige festnahm, was er auch zugegeben hatte. Doch nach seiner ersten Verurteilung tauchten ehemalige Gefangene auf, die aussagten, was der Deutsche in dem IS-Gefängnis getan hatte.