Der bayerische Verfassungsschutz will aufklären, inwieweit bei der AfD »Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen«. Deshalb werde die Gesamtpartei nun auch im Freistaat beobachtet, teilte ein Sprecher des Innenministeriums in München mit.
Die Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion stünden allerdings nicht unter Beobachtung. Die vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Anforderungen an die Beobachtung von Abgeordneten seien bislang nicht erfüllt. Zuvor hatten der »Münchner Merkur« und die »Süddeutsche Zeitung« berichtet.
Ein Sprecher des bayerischen Verfassungsschutzes erklärte, bei einem Zusammenschluss, bei dem »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen« vorlägen, stünden dem Landesamt »grundsätzlich alle gesetzlich vorgesehenen nachrichtendienstlichen Mittel zur Verfügung«, wie sie gemäß einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung sowie nach dem bayerischen Verfassungsschutzgesetz zulässig seien. Einschränkend betonte er aber: »Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist zu berücksichtigen, dass die AfD noch nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist.« Das bedeutet also, dass nicht automatisch alle Maßnahmen erlaubt sind.
AfD auch in anderen Ländern unter Beobachtung
Vom Bundesamt für Verfassungsschutz und auch von einzelnen Länder-Behörden wird die AfD bereits als Verdachtsfall geführt, zuletzt hatte Baden-Württemberg eine Ausweitung der Beobachtung beschlossen.
Eine Klage der AfD gegen die Einstufung durch das Bundesamt wurde in erster Instanz zugunsten des Verfassungsschutzes entschieden, die Partei hat Berufung eingelegt. Die Thüringer AfD wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet.
Bayerns AfD-Landeschef Stephan Protschka nannte die Entscheidung in der »Süddeutschen Zeitung« »politisch motiviert«. Die CSU versuche einen politischen Gegner »mundtot zu machen«. Er habe mit der Beobachtung gerechnet und »sehe dem Ganzen sehr entspannt entgegen«, sagte er. Der Landesvorstand sei auf diesen Fall gut vorbereitet und stehe diesbezüglich bereits seit Jahresbeginn mit seinen Rechtsanwälten in Verbindung.