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Infektionsschutzgesetz: Maskenpflicht im Flugzeug soll gestrichen werden

Die Maskenpflicht in Flugzeugen könnte bald der Vergangenheit angehören


Foto: Nir Alon / imago images/ZUMA Wire

Die Maskenpflicht in Flugzeugen soll aus dem Infektionsschutzgesetz gestrichen werden. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf Koalitionskreise berichtet.

Für ein Ende der Maskenpflicht in Flugzeugen hatte sich die FDP in der Ampelkoalition starkgemacht. Nach SPIEGEL-Informationen erreichten Grüne und SPD im Gegenzug, dass die flächendeckende FFP2-Maskenpflicht im gesamten Gesundheitswesen auf Bundesebene festgeschrieben wird. Das bedeutet, dass FFP2-Masken nicht nur in Krankenhäusern und Pflegeheim, sondern auch in Arztpraxen und Dialysezentren getragen werden müssen.


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Vorgesehen ist dem Bericht zufolge, dass das Bundesgesundheitsministerium eine Ermächtigungsgrundlage bekommen soll, um eine Maskenpflicht in Flugzeugen noch per Verordnung erlassen zu können. Es sei allerdings darauf hingewiesen worden, dass auch eine Verordnung die Zustimmung aller Ressorts benötigt, also auch der FDP-geführten Ministerien.

Der Bundestag soll die Coronabestimmungen im Infektionsschutzgesetz für den Herbst an diesem Donnerstag beschließen. Das Bundeskabinett hatte einen Entwurf auf den Weg gebracht, der vom 1. Oktober bis 7. April 2023 generell wieder weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Die Länder sollen weitere Schutzauflagen verhängen und bei kritischer Lage ausweiten können. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes ist nötig, weil alle bisherigen Schutzregelungen Ende September auslaufen.

Verschärfte Regeln auf Regierungsflügen

Ende August war bekannt geworden, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an Bord einer Regierungsmaschine auf dem Weg nach Kanada keine Maske getragen hatten. Nach Angaben der Bundesregierung verstieß dies jedoch nicht gegen die Regeln für Flüge mit der Bundeswehr-Luftwaffe, da alle Teilnehmer der Reise vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen müssten.

Nach Gesetzeslage ist das Tragen einer Maske an Bord von Flugzeugen – ebenso wie etwa in Fernzügen – generell jedoch Pflicht. Nach Kritik an dieser Praxis verschärfte das Kanzleramt die Coronaregeln wieder.


dam/mfh/dpa

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