Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022
Deutschland steht zusammen.
Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen.
Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine sorgt weltweit für steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise. Die damit verbundene Erhöhung der Lebenshaltungskosten wird für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Niemand wird allein gelassen: Die bereits beschlossenen Entlastungsmaßnahmen in Höhe von 30 Milliarden Euro können einen Teil der steigenden Energiekosten abfedern. Die bisherigen Maßnahmen umfassen beispielsweise einen 100- Euro-Bonus pro Kind sowie den Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder in der Grundsicherung, eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag in der Steuer, eine höhere Fernpendlerpauschale, Heizkostenzuschüsse sowie das 9-Euro-Ticket und die niedrigere Energiesteuer auf Kraftstoffe.
Mittel- und langfristig wird sich die Lage auf den Energiemärkten entspannen, wenn mehr Alternativen zu russischem Gas zur Verfügung stehen. Daran arbeitet die Bundesregierung seit Übernahme der Amtsgeschäfte Anfang Dezember 2021. Der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien (insbesondere Wind- und Sonnenenergie) und der dafür benötigten Stromnetze gehören ebenso dazu, wie der Import von Flüssigerdgas, der zügig durch den Bau neuer Terminals ermöglicht wird. Außerdem wurde Gas eingespeichert und Gas eingespart durch den Einsatz von Kohlekraftwerken. Der Fuel-Switch in Unternehmen wurde erleichtert. In den nächsten Monaten werden viele Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe dennoch von den gestiegenen Energiepreisen getroffen, wenn Energieversorger ihre Preise für Gas und Strom teilweise stark erhöhen werden.
Es bleibt wichtig, Energie zu sparen. So kommen wir als Land gemeinsam durch diese schwierige Zeit. Und es hilft für jede Einzelne und jeden Einzelnen, die Preissteigerung zu begrenzen. Die Koalition hat sich daher auf weitere Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen verständigt. Die erwarteten hohen Preissteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen im Bereich des Energieverbrauchs sollen abgefedert werden. Das stützt auch die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt, weil Bürgerinnen und Bürger weiter konsumieren und Unternehmen weiter investieren.
Die neuen Maßnahmen werden ein Gesamtvolumen von über 65 Milliarden Euro umfassen. Sie entlasten alle Haushalte – auch Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler sowie Auszubildende. Die Bewältigung der Krise ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Bund, Länder und Gemeinden tragen die Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen gemeinsam.
Die schnelle und angemessene Entlastung der Bürgerinnen und Bürger wie der Wirtschaft ist aufgrund der stark steigenden Belastung durch die hohen Energiepreise nötig. Die wegen der Energiepreiskrise vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen führen zu deutlichen Mehrausgaben im Bundeshaushalt. Die zwei bisherigen Entlastungspakete und die neuen Maßnahmen im Entlastungspaket III zusammen haben ein Gesamtvolumen von über 95 Milliarden Euro. Die Bundesregierung hat einen Haushaltsentwurf und einen Finanzplan in das parlamentarische Verfahren gegeben, die für die Jahre ab 2023 ohne die Nutzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse auskommen. Die begrenzten finanziellen Spielräume des Bundeshaushalts und des geltenden Finanzplans erfordern erhebliche Anstrengungen aller drei Koalitionspartner und aller Ressorts.
Das dritte Entlastungspaket umfasst die folgenden Maßnahmen:
1. Maßnahmen auf dem Energiemarkt
Die Energieunternehmen haben für viele ihrer Kraftwerke weitgehend gleichbleibende Produktionskosten. Trotzdem erhalten sie aufgrund des sogenannten Strommarktdesigns für ihren günstig produzierten Strom den aktuell sehr hohen Marktpreis. Die hohen Gaspreise treiben auch die Strompreise. Denn der jeweils höchste erzielbare Preis bestimmt den Preis für alle Erzeugungsarten. Dadurch fallen bei vielen Energieunternehmen derzeit erhebliche Mehreinnahmen als »Zufallsgewinne« an. Die für die Soziale Marktwirtschaft wichtige Balance zwischen Chancen und Risiken stimmt hier nicht mehr.
Auf europäischer Ebene werden kurzfristige Notfallmaßnahmen diskutiert, um die aktuellen Schieflagen im europäischen Strommarkt zu korrigieren, Preise zu dämpfen und damit Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen – dann kann der europäische Strommarkt, wie in den vergangenen Jahrzehnten lange Zeit der Fall, zuverlässig funktionieren. Die derzeit in der EU diskutierten Instrumente sollen europaweit zur Senkung der Energiepreise beitragen. Sie umfassen konkrete Maßnahmen zur europaweiten Einsparung von Gas und Strom in Privathaushalten und in der Industrie.
Zudem werden auf europäischer Ebene Möglichkeiten der Abschöpfung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen diskutiert, die in der aktuellen Marktlage aufgrund des europäischen Strommarktdesigns deutlich über die üblichen Renditen hinaus gehen. Dazu gehören insbesondere Erlös- bzw. Preisobergrenzen für besonders profitable Stromerzeuger. Denn im europäischen Strommarktdesign (»Merit Order«) bestimmt das teuerste für die aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk den Preis für Strom – aktuell sind das Gaskraftwerke. Die Produktionskosten ändern sich jedoch für die meisten Stromproduzenten – etwa die Erneuerbaren, Kohle- oder Atomstrom – nicht. Deren kurzfristige Produktionskosten liegen deutlich unterhalb des sich ergebenden Marktpreises, sodass für sie derzeit enorme Gewinne entstehen, die weitgehend unerwartet waren.
Durch die teilweise Abschöpfung von Zufallsgewinnen entstehen finanzielle Spielräume, die gezielt für die Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa genutzt werden sollen. In Deutschland kann dabei auf die Infrastruktur der EEG-Umlage aufgebaut werden. Dazu wird ein Höchstwert für die Erlöse am Spotmarkt festgelegt. Der Differenzbetrag zwischen Großhandelspreis und Erlösobergrenze wird an den Verteilnetzbetreiber abgeführt. Dies begrenzt Zufallsgewinne. Zur administrativen Abwicklung kann auf etablierte Zahlungswege aus der EEG-Förderung zurückgegriffen werden (quasi »umgekehrter Weg der EEG-Umlage«).
Die Bundesregierung wird sich in der Europäischen Union mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es schnell zu Verabredungen kommt. Dies gilt insbesondere für die angedachte Erlösobergrenze für Anlagen der Stromerzeugung mit geringer Kostenbasis. Dabei sollen die Bedingungen und Voraussetzungen auf Terminmärkten angemessen berücksichtigt werden, damit diese Märkte auch weiterhin funktionieren. Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Abschöpfung von Zufallsgewinnen auch für Energieunternehmen außerhalb des Strommarktes entwickelt.
Sollten die in Europa derzeit diskutierten Maßnahmen im Strommarkt nicht zeitnah verabredet und umgesetzt werden können, wird die Bundesregierung diese Anpassungen im Strommarktdesign zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst umsetzen.
Um die Haushalte bei den Strompreisen zu entlasten, wird eine Strompreisbremse eingeführt und der Anstieg der Netzentgelte gedämpft.
Strompreisbremse mit Entlastungswirkung
Nach Einführung der Erlösobergrenze wird aus deren Einnahmen eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt. Den Privathaushalten kann so eine gewisse Menge Strom zu einem vergünstigten Preis gutgeschrieben werden (Basisverbrauch). Die Haushalte werden so finanziell spürbar entlastet und gleichzeitig bleibt ein Anreiz zum Energiesparen erhalten. Für kleine und mittelständische Unternehmen mit Versorgertarif greift dieselbe Abwicklung wie für Haushalte.
Dämpfung der steigenden Netzentgelte
Aufgrund der hohen Gaspreise werden die sog. Redispatch-Kosten zum 15. Oktober 2022 stark steigen. Redispatch-Kosten fallen für Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen im deutschen Stromnetz an, deren Kosten über die Netzentgelte auf den Strompreis umgelegt werden und so am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich belasten. Die steigenden Redispatch-Kosten werden zu stark steigenden Übertragungsnetzentgelten führen, die ab dem 1. Januar 2023 greifen würden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Strompreise und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen. Um die angekündigte Steigerung der Übertragungsnetzentgelte durch die Redispatch-Kosten zu verhindern, werden die Stromnetzentgelte aus den abgeschöpften Strommarkt-Zufallseinnahmen bezuschusst.
Entlastung beim CO2-Preis
Um die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der stark angestiegenen Energiepreise nicht zusätzlich zu belasten, wird die für den 1. Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um fünf Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr auf den 1. Januar 2024 verschoben. Damit verschieben sich auch die bisher vorgesehenen Folgeschritte 2024 und 2025 entsprechend um ein Jahr.
Um weitere Einsparungen von CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu ermöglichen, werden im Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr für die Schiene im Haushalt 2023 zusätzliche 500 Millionen und eine Milliarde Euro an Verpflichtungsermächtigungen zur Verfügung gestellt.
2. Einmalzahlung für Rentnerinnen und Rentner
Rentnerinnen und Rentner erhalten zum 1. Dezember 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Das entspricht einer Entlastung von rund sechs Milliarden Euro brutto. Die Energiepreispauschale wird einmalig ausgezahlt und ist einkommensteuerpflichtig – je niedrigerer die Rente, umso wirksamer ist die absolute Entlastung der Rentnerinnen und Rentner. Die Auszahlung für die Rentnerinnen und Rentner erfolgt über die Deutsche Rentenversicherung. Es wird sichergestellt, dass keine Doppelzahlung erfolgt. Der Bund wird eine entsprechende Einmalzahlung auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes leisten.
3. Entlastung Studierende
Auch Studierende und sowie Fachschülerinnen und Fachschüler sind von den steigenden Energiekosten betroffen. Nach dem Heizkostenzuschuss für BäföG-Empfängerinnen und -empfänger sollen nunmehr alle Studentinnen und Studenten sowie Fachschülerinnen und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bund trägt die Kosten. Er wird mit den Ländern beraten, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.
4. Weitere Preisdämpfungen
Die stark gestiegenen Gaspreise belasten die privaten Haushalte und die Unternehmen gleichermaßen. Auch die öffentlichen Haushalte sind nicht in der Lage, die hohen Marktpreise für die Gasverbraucher zu kompensieren. Die gestiegenen Preise sind Ausdruck eines durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Knappheitssignals. Die Bundesregierung wird daher ihren Weg fortsetzen, weggefallene Gasmengen durch neue Quellen zu ersetzen. In Europa werden aktuell verschiedene Preisdämpfungsmodelle für den Wärmemarkt etabliert oder diskutiert. Auch in Deutschland gibt es diese Diskussion, etwa zu einem Grundkontingent im Wärmebereich. Es wird daher eine Expertenkommission mit Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Wissenschaft, Wirtschaft, Gewerkschaften und Verbraucherschutz eingesetzt, die zeitnah klären soll, ob und wenn ja wie ein solches Modell in Deutschland oder Europa realisierbar ist.
5. Ausweitung des Wohngeldanspruchs, Einführung einer Heizkosten- und Klimakomponente
Zum 1. Januar 2023 wird das Wohngeld reformiert. Es wird eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten, um die steigenden Energiepreise stärker abzufedern. Zudem wird der Kreis der Wohngeldberechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger in Zeiten stark steigender Energiekosten anspruchsberechtigt werden.
Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September 2022 bis Dezember 2022 einmalig ein Heizkostenzuschuss II an die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld gezahlt werden – danach wird er für die Wohngeldberechtigten dauerhaft in das Wohngeld integriert. Er beträgt einmalig 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt (540 Euro für zwei Personen; für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro). Die anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger benötigen das Wohngeld angesichts der stark gestiegenen Preise schnell. Bereits jetzt haben viele Kommunen eine hohe Anzahl an Anträgen abzuarbeiten, sodass die Reform zügig umgesetzt und alle Möglichkeiten der Beschleunigung von Durchführungswegen bei der Antragstellung ausgeschöpft werden sollen. Dazu können auch unbürokratische Abschlagszahlungen beitragen.
6. Einführung Bürgergeld
Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 1. Januar 2023 durch das moderne Bürgergeld abgelöst, das die Würde des Einzelnen achtet und gesellschaftliche Teilhabe besser fördert. Die anhaltenden Preissteigerungen insbesondere in den Bereichen Strom und Lebensmittel stellen für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger, eine existenzielle Belastung dar. Gerade in Zeiten hoher Teuerung ist es wichtig, das Existenzminimum abzusichern und soziale Teilhabe zu ermöglichen. Der Anpassungszeitraum der jährlichen Erhöhung beim Bürgergeld wird bei im Übrigen unveränderter Systematik so geändert, dass jeweils bereits die zu erwartende regelbedarfsrelevante Inflation im Jahr der Anpassung miteinbezogen wird. So wird die Inflation künftig besser und schneller berücksichtigt. Dies beginnt am 1. Januar 2023 zum Start des Bürgergelds und führt zu einem Erhöhungsschritt auf etwa 500 Euro.
7. Midi-Job: Anhebung der Grenze auf 2.000 Euro
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringen monatlichen Einkommen ist eine Entlastung bei den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) besonders hilfreich. Schon bisher ist gesetzlich geregelt, dass zum 1. Oktober 2022 die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (MidiJob) von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird. Diese Höchstgrenze soll nunmehr auf monatlich 2.000 Euro angehoben werden ab dem 1. Januar 2023. Dadurch werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Lohnbereich um rund 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet, da sie deutlich weniger Beiträge für ihre Sozialversicherung zahlen.
8. Abbau der Kalten Progression
Um eine Steuererhöhung aufgrund der Inflation zu verhindern (»kalte Progression«), werden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuertarif angepasst. Davon profitieren ab dem 1. Januar 2023 rund 48 Millionen steuerpflichtige Bürgerinnen und Bürger – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner, Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn im Herbst Progressionsbericht und Existenzminimumbericht vorliegen, werden die Werte angepasst.
9. Kindergeld
Um Familien besonders zu unterstützen, wird das Kindergeld über das verfassungsrechtlich erforderliche Maß hinaus erhöht. Die Erhöhung erfolgt bereits zum 1. Januar 2023 in einem Schritt für die Jahre 2023 und 2024. Damit wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind angehoben. Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das für 432 Euro jährlich mehr für die kommenden zwei Jahre. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten ist dies gerade für Familien mit niedrigem Haushaltseinkommen wichtig. Der Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz unterstützt zielgerichtet Familien mit niedrigen Einkommen. Durch den Kinderzuschlag sind diese Familien nicht auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlages wurde zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro monatlich je Kind erhöht. Um die zusätzlichen Belastungen dieser Familien aufgrund der Inflation abzumildern, wird der Höchstbetrag des Kinderzuschlages ab dem 1. Januar. 2023 nochmals erhöht und auf 250 Euro monatlich angehoben. Dies gilt bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
10. Konzertierte Aktion und Unterstützung der Tarifpolitik
Die Bundesregierung diskutiert im Rahmen der »Konzertierten Aktion« gemeinsam mit den Sozialpartnern, wie mit den gestiegenen Preisen und den damit einhergehenden realen Einkommensverlusten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umgegangen werden kann. Die Sozialpartner entwickeln praxisnahe Lösungen. Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.
11. Unternehmenshilfen
Viele Unternehmen und Betriebe leiden unter den hohen Energiekosten. Sie benötigen Unterstützung. Daher wird ein Programm für energieintensive Unternehmen aufgelegt, die die Steigerung ihrer Energiekosten nicht weitergeben können. Zudem sollen Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt werden. So kann die deutsche Wirtschaft unabhängig von russischen Gaslieferungen werden. Die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis zum 31.Dezember 2022 verlängert, der momentanen Laufzeit des beihilferechtlichen Rahmens der Europäischen Kommission. Dazu gehören das KfW Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR) mit zinsgünstigen Krediten und die bereits während der Corona-Pandemie eingeführten Erweiterungen der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität, das Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie- und handelsintensiven Unternehmen, das Margining-Finanzierungsinstrument, mit dem die Liquidität von Unternehmen sichergestellt wird, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln und im begründeten Einzelfall die Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung durch Eigenkapitalmaßnahmen. Um mehr Unternehmen zu erreichen und den Zugang zu erleichtern, wird beim KfW Sonderprogramm die Haftungsfreistellung verbessert. Das Energiekostendämpfungs programm soll für weitere Unternehmen, die nicht auf der KUEBLL-Liste stehen, mithilfe erweiterter Kriterien, die die Belastung durch hohe Energiepreise zur Grundlage haben, Unterstützung gewähren. Das 100-Milliarden-Euro-Programm der KfW, das Anfang des Jahres dazu konzipiert wurde, Liquidität in den Terminmärkten für Gas sicherzustellen, wird spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt. Es soll ermöglichen, zusätzliches zukünftiges Produktionsvolumen schon heute an die Märkte zu bringen und damit die Preise und die Schwankungsbreiten der Preise zu reduzieren. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit zukunftsfähige Unternehmen stabilisiert werden können, die aufgrund von Gasmangellage bzw. nicht tragfähiger Energiepreise temporär ihre Produktion einstellen müssen. Die Unternehmenshilfen werden im Lichte der Entwicklungen fortlaufend auf ihre Effektivität überprüft und im engen Austausch mit der Wissenschaft sowie den Handelspartnern angepasst. Um die kommunalen und sozialen Wohnungsunternehmen bei steigenden Energiekosten zu unterstützen, wird die befristete Förderung von Betriebsmitteln im KfW-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Private Wohnungsunternehmen können darüber hinaus die regulären ERP-/KfW-Förderkreditprogramme und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen außerdem die regulären Bürgschaftsprogramme von Bund und Ländern zur Liquiditätssicherung in Anspruch nehmen. Im Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen vorhandenen Restmittel werden genutzt, um gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen zur Verfügung zu stellen.
12. Spitzenausgleich energieintensive Unternehmen
Um die energieintensiven Unternehmen angesichts der hohen Preise zu unterstützen, wird der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert. Damit werden rund 9.000 energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 1,7 Milliarden Euro entlastet. Unternehmen, die von diesem Spitzenausgleich profitieren, sollen Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauch der Energie zu reduzieren.
13. Bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr
Das zeitlich befristete 9-Euro-Ticket für die Monate Juni bis September war ein großer Erfolg. Es wurde von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen und hat ihre Ausgaben für Mobilität deutlich gedämpft. Daher soll ein bundesweites Nahverkehrsticket eingeführt werden. Die Verantwortung für den Öffentlichen Nahverkehr liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie dabei u.a. über die Regionalisierungsmittel. Die Bundesregierung ist bereit, den Ländern für ein bundesweites Nahverkehrsticket jährlich 1,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder mindestens den gleichen Betrag zur Verfügung stellen. Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister von Bund und Ländern erarbeiten zeitnah ein gemeinsames Konzept für ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Abo-Ticket. Es werden dazu verschiedene Modelle diskutiert. Von verschiedenen Verbänden und aus der Wissenschaft sind Vorschläge gemacht worden, die bei einem entsprechenden Mitteleinsatz zu Preisen von 49 bis 69 Euro pro Monat führen würden. Ziel ist ein preislich attraktives Ticket in diesem Rahmen.
14. Verlängerung Kurzarbeitergeld
Die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld werden über den 30. September 2022 hinaus verlängert. Damit wird Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte geschaffen.
15. Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.
16. Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen
Die aktuelle Situation stellt Mieterinnen und Mieter sowie Unternehmen in Deutschland vor die große Herausforderung, sich schnell an die hohen Energiepreise anpassen zu müssen. Es wird dafür Sorge getragen, dass die Mieterinnen und Mieter, die die Steigerungen ihrer Betriebskostenvorauszahlungen kurzfristig finanziell überfordern, durch die Regelungen des sozialen Mietrechts angemessen geschützt werden. Wenn einzelne Verbraucherinnen und Verbraucher trotz Inanspruchnahme aller Unterstützungsleistungen sowie vertraglichen Finanzierungsmöglichkeiten in der aktuellen Situation ihre Kosten nicht begleichen können, sollen Sperrungen von Strom und Gas durch Abwendungsvereinbarungen verhindert werden. Das Energierecht wird entsprechend angepasst. Auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, sollten ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt.
17. Einführung nationale Mindestbesteuerung
Die Bundesregierung wird die Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung bereits jetzt national beginnen. Sie führt langfristig zu Mehreinnahmen in Milliardenhöhe.
18. Globale Ernährungssicherheit
Die hohen Energiekosten haben unmittelbare Auswirkungen auch für die globale Ernährungssicherheit. Aus möglichen Haushaltsresten des Jahres 2022 werden daher prioritär weitere Mittel (bis zu eine Milliarde Euro) für die globale Ernährungssicherheit zur Verfügung gestellt. Diese Mittel müssen noch im Jahre 2022 verausgabt werden.
19. Weitere Maßnahmen zur finanziellen Entlastungen
Die folgenden Maßnahmen sorgen für eine weitere finanzielle Entlastung:
Abschaffung der sog. Doppelbesteuerung (Rente)
Steuerzahlerinnen und Steuerzahlen sollen bereits ab dem 1. Januar 2023 ihre Rentenbeiträge voll absetzen können. Dies geschieht damit zwei Jahre früher als ursprünglich geplant. Künftig werden Renten in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Als Ausgleich können während der Erwerbstätigkeit die Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich geltend gemacht werden. Sie reduzieren so die Steuerzahlungen der Beschäftigten. Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Umstellung umfasst Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, den berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen, sog. RürupRenten. Durch das Vorziehen der vollen Abziehbarkeit der Rentenbeiträge werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahr 2023 um rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro entlastet.
Senkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent
Als Ausgleich für die neue Gasbeschaffungsumlage wird zeitgleich die Umsatzsteuer auf den gesamten Gasverbrauch reduziert. Zeitlich bis Ende März 2024 befristet wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes von 19 Prozent der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent gelten. Damit werden die Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar entlastet – und der Staat “bereichert” sich nicht an den spürbar steigenden Gaspreisen. Geringere Einkommen zahlen einen relativ höheren Anteil an Heizkosten und werden durch diese Steuersenkung relativ zum Einkommen überproportional entlastet. Wenn die Senkung zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt, ist damit zu rechnen, dass sich diese Maßnahme direkt inflationshemmend auswirken wird.
Entfristen und Verbessern der Home-Office Pauschale
Die bis Ende 2022 bereits verlängerte Home-Office Pauschale wird entfristet und verbessert. Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 5 Euro, maximal 600 Euro pro Jahr möglich. Die Modernisierung der bisherigen Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer entlastet gerade auch Familien mit kleineren Wohnungen, die nicht über ein separates Arbeitszimmer verfügen, das bisher Voraussetzung für einen Steuerabzug ist. Sie ist ein Beitrag zur Steuervereinfachung.
20. Weitergeltende Maßnahmen
Die jetzt vereinbarten Maßnahmen ergänzen die Maßnahmen der Entlastungspakete I und II, die auch in den nächsten Jahren wirken. Hierzu gehören insbesondere:
Abschaffung EEG-Umlage (Entlastung um 3,72 Cent pro Kilowattstunde)
Stromkundinnen und -kunden zahlen seit dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr. Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft. Stromlieferanten müssen den Wegfall der EEG-Umlage an die Stromkunden weitergeben, sodass alle Bürgerinnen und Bürger unmittelbar von dieser Maßnahme profitieren.
Anhebung Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Beschäftigte können also ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal in Höhe von 1.200 Euro geltend machen.
Anhebung Fernpendlerpauschale um 3 Cent
Die Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) ist befristet bis 2026 von 35 auf 38 Cent erhöht worden. Über die Mobilitätsprämie wird die Entlastung auch auf Geringverdiener übertragen.
Kinder-Sofortzuschlag
Für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche wurde erstmalig im Juli 2022 der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro ausgezahlt. Dieser gilt auch für junge Erwachsene, die mit ihren leistungsberechtigten Eltern in einem Haushalt leben.