Vor Ende der sitzungsfreien Zeit hat der Bundestag seine Coronaregeln für den Herbst aktualisiert. Der wichtigste Punkt: Die Maskenpflicht bleibt – wie schon seit Ende April – weiterhin aufgehoben. Das geht aus einem Schreiben von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) an die Abgeordneten hervor, das dem SPIEGEL vorliegt.
Bas betont jedoch, dass »weiterhin Vorsicht im Umgang miteinander geboten« sei. Die Abgeordneten sollen sich daher im Interesse der gegenseitigen Rücksichtnahme weiterhin freiwillig an bekannte Hygienemaßnahmen halten: Bas bittet, im Haus den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, regelmäßig zu lüften und einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz insbesondere dann zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. »Für besonders wichtig halte ich außerdem die konsequente Nutzung von Selbsttestmöglichkeiten und möchte Sie daran erinnern, dass diese über Ihr Sachleistungskonto bezogen werden können«, schreibt die SPD-Politikerin.
Parlamentarierinnen und Parlamentarier sowie deren Mitarbeitende können von dieser Regel schon länger Gebrauch machen. Zuvor gab es im Bundestag zudem eine hauseigene Teststation, die jedoch während der Sommerpause – ähnlich der Bürgertests – eingestellt wurde.
Dass für den Herbst gar keine Schutzmaßnahmen mehr gelten werden, ist jedoch noch ungewiss. »Selbstverständlich werden wir die Infektionslage in den kommenden Wochen und Monaten aufmerksam beobachten«, schreib Bas. Gegebenenfalls müssten Maßnahmen angepasst werden, um den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebs zu gewährleisten.
Der Umgang mit der Maskenpflicht und Impfnachweisen hatte im Parlament in der Vergangenheit immer wieder zu Reibereien geführt. Vor allem Mitglieder der AfD-Fraktion hatten sich den Regeln verweigert, mehrere ungeimpfte Abgeordnete durften in den Wintermonaten daher den Plenarsaal nicht betreten und mussten Debatten von der Tribüne aus folgen.