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Große Differenzen im Bundestag bei Wahlrechtsreform

Plenarsaal im Bundestag: Es wird eng


Foto: Wolfgang Kumm/ picture alliance / dpa

Die Ampelfraktionen und die Opposition im Bundestag kommen bei der seit Jahren umstrittenen Wahlrechtsreform auf keinen gemeinsamen Nenner. Die dazu eingesetzte Kommission verabschiedete am Dienstag zwar mit großer Mehrheit einen Zwischenbericht. Dieser enthält jedoch sowohl bei der angestrebten Reform zur Verkleinerung des Bundestags als auch bei einer Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahre zahlreiche Sondervoten.

In dem Bericht heißt es, dass sich die Sitzverteilung im Bundestag künftig nur noch am Zweitstimmenergebnis orientieren soll – in bestimmten Fällen könnten dann Politikerinnen und Politiker, die ihren Wahlkreis gewinnen, leer ausgehen. Die Vertreter von Union und AfD in dem Gremium tragen die Empfehlung allerdings nicht mit.

Bundestag ist so groß wie nie

Überhang- und Ausgleichsmandate würde es somit nicht mehr geben. Überhangmandate entstehen heute, wenn eine Partei mehr Wahlkreise direkt gewinnt, als ihr nach Zweitstimmen Abgeordnete zustehen würden. Damit die Sitzverteilung dennoch dem Zweitstimmenergebnis entspricht, bekommen die anderen Parteien Ausgleichsmandate – so wird der Bundestag aber deutlich größer.

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Ausgangspunkt für das Einsetzen der Kommission war das stetige Anwachsen des Bundestags bei den vergangenen Wahlen. Mit 736 Abgeordneten ist er momentan so groß wie nie zuvor. Die Normgröße liegt bei 598 Mandaten. In den vergangenen beiden Wahlperioden hatte vor allem die CSU, aber auch die CDU eine wirkliche Reform verhindert . Beide Parteien profitierten von den bisherigen Regelungen am meisten.

Eine weitere Aufgabe der Kommission ist es, sich mit einer möglichen Absenkung des Wahlalters zu befassen. Im Zwischenbericht wird erklärt, für eine Absenkung des aktiven Wahlalters bei Europa– und bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre sprächen das politische Interesse und Engagement vieler junger Menschen. Auch die demografische Entwicklung, das Ziel der Generationengerechtigkeit sowie positive Erfahrungen mit einer entsprechenden Absenkung bei Landtags- und Kommunalwahlen fielen ins Gewicht.


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Auch in diesem Punkt trugen die Vertreter von Union und AfD die Empfehlung nicht mit. Sie wollen das Wahlalter von 18 bei Bundestags- und Europawahlen beibehalten – obwohl inzwischen auch in manchen Bundesländern mit CDU-Führung oder -Regierungsbeteiligung für Landtagswahlen das Alter 16 Jahre gilt. Die Kommission wird nun in den kommenden Monaten weiterberaten. Sie soll ihren Abschlussbericht spätestens bis zum 30. Juni kommenden Jahres vorlegen.

Allerdings verabschiedeten Union und SPD im Oktober 2020 gegen den Widerstand der anderen Parteien Änderungen am Wahlrecht. Diese setzen auch den jetzigen Bundestag unter Handlungsdruck, weil seinerzeit in das Bundeswahlgesetz geschrieben wurde, dass die Zahl der Wahlkreise mit Wirkung zum 1. Januar 2024 von 299 auf 280 reduziert werden soll. Dies müsste der Bundestag entweder bald in die Wege leiten – oder eine grundsätzliche Reform beschließen.


muk/dpa/AFP

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