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Corona-Regeln im Herbst: Kabinett einigt sich auf FFP2-Maskenpflicht in Zügen und Flugzeugen

Gesundheitsminister Lauterbach mit Justizminister Buschmann: »die absehbare Coronawelle im Herbst bewältigen«


Foto: Michele Tantussi / REUTERS

Die Bundesregierung will die Länder im Kampf gegen die Coronapandemie für den Herbst wieder mit größeren Befugnissen ausstatten. Das Kabinett verständigte sich dazu auf einen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Vor dem Inkrafttreten müssen Bundestag und Bundesrat den Anpassungen am Infektionsschutzgesetz noch zustimmen – es ist also möglich, dass es noch Änderungen geben wird.

Laut Entwurf würde ab dem 1. Oktober und zunächst befristet bis zum 23. April 2023 bundesweit das Tragen einer FFP2-Maske in Fernverkehrszügen und Flugzeugen Pflicht. Menschen zwischen sechs und 14 Jahren dürfen weiter auch medizinische Masken tragen. Zudem soll deutschlandweit für den Zutritt zu Kliniken und Pflegeeinrichtungen eine Test- und Maskenpflicht gelten. Sie gilt auch für die Beschäftigten von Pflegediensten.

Lauterbach: »Alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren«

»Mit diesem Instrumentarium können wir die absehbare Coronawelle im Herbst bewältigen«, sagte Gesundheitsminister Lauterbach zu dem Kabinettsbeschluss. Die Länder bekämen alle Möglichkeiten, angepasst zu reagieren. Es bleibe das Ziel der Coronapolitik, hohe Todeszahlen, viele Arbeitsausfälle und schwere Langzeitfolgen zu vermeiden.

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Zur Maskenpflicht im Luftverkehr hatte es zuletzt eine kontroverse Debatte gegeben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) waren zuletzt auf einem Flug nach Kanada mit zahlreichen Journalistinnen und Journalisten ohne Masken unterwegs gewesen. Ein Regierungssprecher hatte die Maskenfreiheit an Bord der Flugbereitschaft damit begründet, dass alle Passagiere vor Abflug PCR-getestet worden seien und dadurch ein »hohes Schutzniveau« gewährleistet gewesen sei.


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Scholz verwies zuletzt auf »klare Regeln« für Regierungsflüge. Doch »klar« scheint die derzeitige Rechtslage keinesfalls. Für normale Flüge gilt derzeit die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, wie etwa die Lufthansa mitteilte. Auch vorherige Tests entbinden Passagiere nicht von der Vorschrift.

»Politisch würde ich uns empfehlen als Bundesregierung, dass wir überall die gleichen Regeln anwenden, die auch sonst gelten«, sagte Buschmann. »Sonst entsteht natürlich das Gefühl, dass man den Bürgerinnen und Bürgern bereit ist, etwas zuzumuten, was man sich selber nicht zumuten möchte.« Buschmann ergänzte, Maskentragen in den Regierungsfliegern sollte »im Zweifelsfall sogar freiwillig« erfolgen, »weil das dann Führen durch Vorbild ist«.

Der nun vom Kabinett beschlossene Entwurf sieht zudem vor, dass die Länder per Landtagsbeschluss in mehreren Stufen Coronaregeln verhängen können – je nach Pandemielage.

  • In einer ersten Stufe können sie weiter etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr anordnen. Auch kann eine »Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen« verhängt werden. Ausnahmen sollen ausdrücklich für aktuell negativ getestete Personen gelten. Weitere Ausnahmen sind für Menschen möglich, die nachweislich von Covid-19 genesen sind und für Geimpfte, deren Immunisierung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Letztere Regelung müssen die Länder nicht umsetzen. In den Verhandlungen wurde diese Maßnahme in eine »Kann-Regelung« umgewandelt.

    Möglich wäre mit einem Landtagsbeschluss zudem, Tests in bestimmten Einrichtungen, etwa Asylbewerberheimen, Gefängnissen oder Kinderheimen sowie an Schulen oder Kitas verpflichtend zu machen. Ab dem fünften Schuljahr könnte zudem in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen eine Maskenpflicht verhängt werden, um den geregelten Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.

  • Sollte das nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen, können die Länder in einer zweiten Stufe per Landtagsbeschluss auch die Ausnahmen streichen. Dann wären auch eine Maskenpflicht bei Großveranstaltungen in Innenräumen sowie im Freien möglich – und eine Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gälte dann nicht. Für Innenräume könnte zudem auch wieder ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Menschen sowie Teilnehmerobergrenzen verfügt werden.

Durch das Verhängen der epidemischen Lage nationaler Tragweite wären bundesweit einheitlich schärfere Regeln möglich, etwa die Umsetzung von 2G- oder 3G-Maßnahmen. Voraussetzung dafür wäre, dass der Bundestag diese epidemische Lage per Beschluss feststellt.

Es werde keine Schulschließungen geben, kündigte Lauterbach auf einer Pressekonferenz mit Buschmann an. Die Schüler hätten in der Pandemie am meisten gelitten, sagte Buschmann. Daher sei es richtig, dass es keine Schulschließungen mehr geben wird.

Buschmann warnte angesichts der derzeit eher entspannten Infektionslage vor einer Pandemiemüdigkeit. »Es gibt im Moment das Gefühl: Kann dieser ganze Mist nicht vorbei sein?«, sagte der Minister. »Aber das Virus ist eben noch nicht weg.«


fek/als/mfh/dpa

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