Beim Streit mit den Ländern wegen der neuen Coronaregeln hat der Bund Zugeständnisse gemacht. Konkret geht es nach SPIEGEL-Informationen um das ursprüngliche Vorhaben, dass die Maskenpflicht in Innenräumen für Menschen entfallen soll, die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Zuerst hatte das »Redaktionsnetzwerk Deutschland« berichtet.
Die Länder müssen demnach diese Regelung nicht zwingend umsetzen, sie wird in eine »Kann«-Regelung umgewandelt. Die »Kann«-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es weiterhin nur dann geben, wenn die Person frisch getestet ist. Gastronomiebetreiber könnten aber per Hausrecht selbst entscheiden, ob sie schärfere Regeln anwenden.
Nicht alle Forderungen der Länder erfüllt
Anfang August hatten sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf einen Entwurf für neue Coronaregelungen im Infektionsschutzgesetz verständigt . So sollten dem Regierungsentwurf zufolge etwa ab Oktober wieder grundsätzlich FFP2-Masken oder vergleichbare Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen getragen werden, sofern die Länder dies anordnen. Dabei sollten Ausnahmen für Geimpfte und Genesene sowie frisch Getestete gelten. Lauterbachs und Buschmanns Vorschlag war als unklar kritisiert worden.
Mit den Änderungen an der Vorlage ging die Ampelkoalition offenbar auf eine Forderung vieler Bundesländer ein. Weiterer Klärungsbedarf besteht aber offenbar noch bei der Bitte der Länder, im Infektionsschutzgesetz konkret zu verankern, wann bestimmte Schutzkonzepte in Kraft treten können. Dazu hat die Bundesregierung weiter keine Parameter genannt.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Grundlagen für die Coronaschutzmaßnahmen im Herbst legen. Die Ministerrunde soll eine Formulierungshilfe des SPD-geführten Bundesgesundheitsministeriums und des FDP-geführten Bundesjustizministeriums beschließen, auf deren Grundlage die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Gesetzentwurf erarbeiten sollen. Sie stehen dabei unter Zeitdruck, weil die bislang geltenden Regelungen Ende September auslaufen.
Prinzipiell lässt der Entwurf auch härtere Maßnahmen zu. Allerdings müsste dafür der Bundestag die »epidemische Lage nationaler Tragweite« feststellen. Damit stünden den Ländern eine Reihe von Maßnahmen offen, etwa ein Abstandsgebot im öffentlichen Raum, die Verpflichtung zur Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises, eingeschränkte oder abgesagte Großveranstaltungen und eingeschränkter oder geschlossener Betrieb in Gastronomie, Übernachtungsstätten oder im Handel.