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Katastrophenschutz: Grüne stellen Plan für Sirenenalarm ohne Stromnetz vor

Freiwillige Feuerwehrleute beim Einsatz gegen einen Waldbrand in Sachsen


Foto: Robert Michael / dpa

Überschwemmungen, Waldbrände, Hitzegewitter – Katastrophen wird es in Deutschland immer wieder geben. Die Grünen Katharina Schulze und Leon Eckert haben nun einen »Zehn-Punkte-Plan Warnung« ausgearbeitet, der die Bevölkerung bei künftigen Ernstfällen rechtzeitig, verlässlich und verständlich warnen soll, möglichst stromunabhängig.

In dem Plan, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, heißt es: »Der 2019 von der Innenministerkonferenz gefasste Beschluss für einheitliche Sirenensignale im Ernstfall war ein Minimalkonsens und wurde bisher nicht vollumfänglich umgesetzt.« Die Grünen bemängeln einen Wirrwarr und Kleinstaaterei in puncto Warnsignale. Mittelfristig solle die mancherorts übliche Nutzung der Sirenen für die Alarmierung der Feuerwehr wegfallen. Die Sirenensignale für Warnung, Entwarnung und Tests sowie das Datum von Sirenentests sollten deutschlandweit vereinheitlicht werden.


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Eine weitere Schwachstelle ist aus Sicht der zwei Grünenpolitiker, dass viele Sirenen, aber auch andere Warnmittel, auf Strom angewiesen sind. Der kann jedoch während einer Naturkatastrophe oder auch als Folge eines Hackerangriffs ausfallen. Warnmittel sollten deshalb ab sofort so konzipiert werden, dass sie energieeffizient sind und auch bei geringer Verfügbarkeit von Strom oder bei einem vollständigen Ausfall weiter funktionsfähig sind, fordern Eckert und Schulze.

»Wir müssen in Deutschland auch einen Blackout mitdenken und bei allen relevanten Warnmitteln die Akkupufferung verstärken«, forderte Eckert, Berichterstatter der Grünenfraktion für Bevölkerungsschutz. Das 2021 aufgelegte Sirenenförderprogramm des Bundes sieht als Mindestanforderung vor, dass eine Sirene einen Akku haben muss, der dafür sorgt, dass sie nach einem Stromausfall noch jeweils vier Warnungen und Entwarnungen absetzen kann.

»Warntag voller Mängel«

Für den Katastrophenschutz sind laut Grundgesetz die Länder zuständig. Der Bund trägt die Verantwortung für den Schutz der Bevölkerung im Kriegs- oder Spannungsfall. Einige Fachleute halten diese Trennung für nicht mehr zeitgemäß.


Am 8. Dezember soll es einen bundesweiten Warntag geben, wo die verschiedenen Warnkanäle getestet werden – dazu gehört erstmals auch das Cell-Broadcast-System, bei dem alle Handynutzer, die sich zu einer bestimmten Zeit im Bereich einer Funkzelle aufhalten, eine Mitteilung erhalten, die wie eine SMS aussieht. Anders als bei den Warn-Apps Nina und Katwarn werden damit auch Menschen erreicht, die kein Smartphone verwenden.

Auch mit Blick auf die Probleme bei der Warnung der Bevölkerung während der Flutkatastrophe in Westdeutschland im Sommer 2021 sagte Eckert: »Läuft der Ausbau der Warninfrastruktur in diesem langsamen Tempo weiter, werden wir einen Warntag voller Mängel erleben und in einer echten Katastrophe wieder nicht alle Menschen warnen können.«


mrc/dpa

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