Es ist erneut eine ereignisreiche Woche für Altbundeskanzler Gerhard Schröder. Erst entschied ein SPD-Unterbezirk, dass der 78-Jährige trotz seiner Verbindungen nach Russland nicht aus der Partei ausgeschlossen werden darf. Am Freitag nun wurde bekannt, dass Schröder den Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai entzogenen Sonderrechte verklagt.
Und wenn von Sonderrechten die Rede ist, geht es um Hunderttausende Euro. Zumindest waren es im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro, die allein für Personalausgaben aus der Staatskasse in Schröders Büro geflossen sind. Auch deswegen gibt es deutliche Reaktionen auf die Klage: CSU-Generalsekretär Martin Huber etwa nannte die Forderung bei Twitter »dreist«. Schröder habe jedes Gespür für Anstand verloren, schrieb Huber.
Aber was steht ehemaligen Kanzlerinnen und Kanzlern überhaupt zu?
Versorgungsansprüche sind gesetzlich geregelt. Sie können sich aus verschiedenen Aufgaben während der politischen Karriere zusammensetzen:
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aus der Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag,
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aus der Tätigkeit als Bundes- oder Landesminister,
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als Ministerpräsident
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und als Kanzler oder Kanzlerin.
Die verschiedenen Ansprüche werden teils miteinander verrechnet. Für die Mitgliedschaft im Bundestag greift das Abgeordnetengesetz, wonach Parlamentarier oder Parlamentarierinnen je nach Dauer bis zu 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung zustehen können. Für die Zugehörigkeit zur Bundesregierung greift das Bundesministergesetz.
Nach Angaben des Bunds der Steuerzahler kann die Pension eines Regierungsmitglieds bei bis zu rund 12.000 Euro im Monat liegen. Alle Altkanzler, die Altkanzlerin und ehemalige Bundespräsidenten haben zudem eigentlich Anspruch auf ein Büro. Büroleitung, Referentenstellen, Schreibkräfte und Fahrer werden finanziert. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.
Mehr als drei Millionen Euro seit 2016 für Schröder
Angela Merkel, die von 2005 bis 2021 im Amt war, erhält zum Beispiel nach einer Berechnung des Bunds der Steuerzahler insgesamt monatliche Altersbezüge von rund 15.000 Euro. Als die Altkanzlerin vor einigen Monaten ihr neues Büro bezog, bekam sie neun Mitarbeiter mit Gehältern bis zu 10.000 Euro bewilligt. Für Schröder (1998 bis 2005) flossen seit 2016 nach Angaben der Bundesregierung mehr als drei Millionen Euro.
Im Mai hatte der Haushaltsausschuss des Bundestags entschieden, Schröder die bisherige Ausstattung mit Mitarbeitern und Büros zu streichen. Formal wird damit das Büro des früheren Bundeskanzlers ruhend gestellt. Laut der Anwaltskanzlei, die Schröder bei seiner Klage vertritt, sei der Beschluss rechtswidrig. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Entscheidung im Mai als »folgerichtig« begrüßt.
Der Haushaltsausschuss des Bundestags entschied 2019, dass ehemalige Kanzler nur noch fünf Mitarbeiter haben sollten. Das gilt jedoch erst für die Zeit nach dem amtierenden Kanzler Olaf Scholz (SPD). Im Frühjahr regelte die Ampelkoalition die Alimentierung früherer Bundeskanzler und Bundespräsidenten generell neu und machte sie abhängig davon, ob sie tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.