Das Bundesverfassungsgericht hat einem neuerlichen Eilantrag der AfD, die parteinahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bereits übergangsweise mit staatlichen Fördergeldern auzustatten, abgelehnt. Wie das Gericht mitteilte, sei in dem Antrag nicht ausreichend dargelegt worden, dass das geltend gemachte Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien auch vorläufige Zahlungspflichten an die Stiftung umfasse.
Mit dem Antrag hatte die AfD erreichen wollen, dass die Stiftung bis zu einer Entscheidung schon jetzt Geld bekommt – obwohl über die Frage, ob ihr generell Fördergelder zustehen, bislang noch nicht entschieden worden ist. Mit einem ersten Antrag war die Partei bereits 2020 gescheitert. Die AfD hatte für ihre Stiftung Nachzahlungen in Höhe von 480.000 Euro für 2018 und 900.000 Euro für 2019 gefordert.
Grundsatzentscheidung erst Ende Oktober
Darüber, ob die Stiftung generell ein Recht auf Fördermittel hat, will das Bundesverfassungsgericht am 25. Oktober entscheiden.
Die AfD hatte die Desiderius-Erasmus-Stiftung Mitte 2018 offiziell als parteinahe Stiftung anerkannt. Vorsitzende ist die frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach, die inzwischen der AfD angehört.
Die Partei ist der Ansicht, dass die Stiftung ebenfalls Anspruch auf sogenannte Globalzuschüsse aus dem Bundeshaushalt hat und verweist auf die Zuschüsse für die Stiftungen der anderen Bundestagsparteien. Für die Stiftungen der anderen sechs Parteien sind in diesem Jahr 148 Millionen Euro vorgesehen.