Auf die AfD kommt möglicherweise eine größere Zahlung an die Bundestagsverwaltung zu. Diese fordert von der Partei 150.000 Euro. Grund dafür ist eine mutmaßlich illegale Spende einer niederländischen Stiftung an die AfD. Diese Spende wurde nicht an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet.
Nach bisherigen Erkenntnissen sei eine Entscheidung gemäß Paragraf 25 Absatz 4 des Parteiengesetzes beabsichtigt, teilte ein Bundestagssprecher mit. Dort ist geregelt, dass »unzulässige Spenden« von der Partei »unverzüglich, spätestens mit Einreichung des Rechenschaftsberichts für das betreffende Jahr« an den Bundestag weiterzuleiten sind.
Die AfD hat allerdings noch die Möglichkeit, zu dem Vorgang Stellung zu nehmen. Dem Sprecher zufolge ist die Frist dazu noch nicht abgelaufen. Dies sei Anfang August der Fall. Ein AfD-Sprecher teilte auf Anfrage mit, die Partei prüfe gerade, wie sie juristisch vorgehe.
Zuerst hatten die Sender NDR und WDR am Donnerstagabend über das Schreiben der Bundestagsverwaltung an die AfD berichtet.
Es geht um eine Spende vom Februar 2018 in Höhe von 150.000 Euro der niederländischen Stiftung »Stichting Identiteit Europa« an den AfD-Kreisverband Bodenseekreis, dem die heutige Parteichefin Alice Weidel angehört. Das Geld wurde im Mai 2018 an die Stiftung zurückgezahlt, da der Kreisverband nach eigenen Angaben weder die Spenderidentität noch die Motivation für die Spende feststellen konnte.
Wahrer Geldgeber unbekannt
Wie NDR und WDR berichteten, ist bislang unbekannt, wer der wahre Geldgeber war. Medienberichte, in denen der Vorsitzende der Stiftung zitiert wurde, nährten im Frühjahr 2018 den Verdacht, dass die Stiftung tatsächlich nicht ihr eigenes Geld an die AfD überwiesen hatte. Laut Stiftungsstatut wurde sie am 3. Dezember 2015 in Den Haag gegründet, von dem heute 72-jährigen Pensionär Floris Marinus Berkhout. Dieser gab sich gegenüber dem SPIEGEL wortkarg. Ja, es habe eine Spende an die deutsche AfD gegeben, räumte er 2018 am Telefon ein, aber das Geld sei wieder zurückgekommen. Die »Stichting Identiteit Europa« stellte nach eigenen Angaben ihre Arbeit bereits zum 1. Oktober 2018 wieder ein.
Da es sich um eine unzulässige Spende handelte, hätte die AfD das Geld unverzüglich an die Bundestagsverwaltung weiterleiten müssen. Weil die Partei im November 2018 Selbstanzeige wegen der Spende gestellt hatte, wurde sie lediglich zu der Zahlung von 150.000 Euro aufgefordert. Ohne die Selbstanzeige hätte die Bundestagsverwaltung den dreifachen Wert der damaligen Spende einfordern können – was bei anderen Spenden an die AfD bereits der Fall war.