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Düsseldorf: IS-Rückkehrerin muss dreieinhalb Jahre in Haft

Angeklagte M. im Gerichtssaal in Düsseldorf


Foto: David Young / dpa

Nicht nur die Beteiligung an der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sah der Strafsenat als erwiesen an, auch die »Fürsorge und Erziehungspflicht« habe Verena M. verletzt: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine IS-Rückkehrerin aus Sankt Augustin bei Bonn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Das Strafmaß des am Dienstag verkündeten Urteils entsprach der Forderung der Vertreter der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine mögliche Revision müsste der Bundesgerichtshof entscheiden.

Die 33-jährige Konvertitin hatte sich im Juli 2015 dem IS angeschlossen und ihren damals fünfjährigen Sohn gegen den Willen des Vaters mit nach Syrien genommen. Zudem besaß sie nach Überzeugung des Düsseldorfer Staatsschutzsenats beim IS zwei Sturmgewehre und habe so gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen. Zum Prozessauftakt Ende März hatte sich die Angeklagte von der Terrormiliz distanziert. Der IS habe sie »gelockt und verführt«.

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Das Gericht berücksichtigte M.s Teilgeständnis laut Mitteilung  bei der Strafzumessung. Auch dass die Angeklagte nicht vorbestraft war und sich inzwischen von IS und dem »salafistisch-islamistischen Spektrum« abgewandt habe, sei zu ihren Gunsten gewertet worden.

Angeklagte lebte jahrelang in kurdischen Lagern

Ebenfalls strafmildernd habe sich ausgewirkt, dass die Angeklagte mehr als zweieinhalb Jahre – von Anfang 2019 bis zu ihrer Auslieferung im Oktober 2021 – in kurdischen Internierungslagern unter desolaten allgemeinen und medizinischen Bedingungen festgehalten wurde. Nach Ansicht des Gerichts kann diese Zeit nicht auf die Haftstrafe angerechnet werden, da es sich um keinen staatlich angeordneten Freiheitsentzug gehandelt habe. M. war 2019 in kurdische Gefangenschaft geraten.


fek/dpa

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