Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will nach eigenen Angaben im kommenden Jahr die Herabstufung von Schwarzfahren von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit prüfen. Sein Haus werde »das Strafgesetzbuch kritisch danach überprüfen, welche Tatbestände noch zeitgemäß sind«, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dazu gehöre »auch der Paragraf, in dem es um das sogenannte Erschleichen von Leistungen geht«, unter den das Schwarzfahren falle.
Buschmann stellte zudem erneut eine Halbierung der sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe in Aussicht. Die Maßnahme trifft Menschen, die ihre Geldbuße dauerhaft nicht zahlen, darunter viele Schwarzfahrer. Der Justizminister sagte, in Deutschland säßen »viel zu viele Menschen im Gefängnis für Delikte, bei denen sich der Gesetzgeber eigentlich wünscht, dass die Menschen eine Geldbuße zahlen – und nicht im Knast landen«. Er ergänzte: »Wir wollen nicht, dass Menschen allein wegen ihrer Armut in Haft kommen.« Die begrenzten Kapazitäten in Gefängnissen brauche der Staat »für Häftlinge, die deutlich schlimmere Delikte begangen haben«.
Eine vollständige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe lehnte Buschmann im Gespräch mit der Funke Mediengruppe allerdings ab. Studien zeigten, dass Betroffene »oft erst dann zahlen, wenn sie merken, dass tatsächlich das Gefängnis droht«. In Schweden habe eine vollständige Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe dazu geführt, »dass die Zahlung von Geldstrafen heftig ins Stocken geraten ist«. Das Land habe den Schritt daher wieder rückgängig gemacht.