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Justizminister Buschmann lehnt Moratorium zum Verbraucherschutz ab

Bundesjustizminister Buschmann: »Im Zweifel, ob ein pauschales Moratorium für Strom- und Gassperren eine gute Idee ist.«


Foto: Thomas Trutschel / AP

Der kommende Winter könnte für manche Menschen hart werden. Sollte sich die Energiekrise weiter zuspitzen, drohen hohe Kosten für Gas und Strom – wer die nicht zahlen kann, den könnten die Versorger im Extremfall einfach vom Netz nehmen. Um die Verbraucher vor solchen Szenarien zu schützen, plädierte Bundesministerin Steffi Lemke (Grüne) kürzlich für ein Moratorium für Strom- und Gassperren.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) lehnt ein solches Moratorium in Privathaushalten allerdings ab. Er sei »im Zweifel, ob ein pauschales Moratorium für Strom- und Gassperren eine gute Idee ist«, sagte Buschmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Buschmann argumentierte, von einem solchen Moratorium profitierten auch Menschen, die die Kosten eigentlich tragen können.

Dem könne man nur beikommen, indem man sehr komplizierte Regeln aufstelle, »wie man diejenigen, die zahlen wollen, aber nicht können, von denen unterscheidet, die zahlen können, aber nicht wollen.« Solche Regeln aber würden dem Justizminister zufolge vermutlich zu viel Streit und vielen Gerichtsverhandlungen führen.

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Aus Buschmanns Sicht sind die geltenden Regeln ausreichend. Deutschland habe ein soziales Mietrecht, das die Interessen der Mieter wirksam schützt. Er ergänzte: »Menschen können sich wehren, wenn der Vermieter auf die Idee kommt, das Warmwasser abzudrehen«. Es gebe allerdings »keinen Anspruch, dass die Wohnung die ganze Zeit auf 30 Grad gehalten wird«.

Ausreichende Versorgung mit Wärme ist politisches Ziel

Nach aktueller Rechtsprechung sei in Wohnräumen eine Temperatur von ungefähr 20 Grad erforderlich, nachts dürfe es auch ein bisschen kühler sein. Diese Rechtsprechung beruhe aber auf der Annahme, dass eine ausreichende Versorgung mit Wärme überhaupt möglich sei. »Dies sicherzustellen ist unser politisches Ziel.«

Verbraucherschutzministerin Lemke hatte vor einigen Tagen mitgeteilt, dass die Bundesnetzagentur im absoluten Krisenfall Energieunternehmen erlauben könne, gestiegene Preise trotz Preisgarantie an die Verbraucher weiterzugeben. Einerseits müsse sichergestellt werden, dass die Versorger die Energieversorgung im Land aufrechterhalten können, sagte Lemke. »Und andererseits darf niemandem in solch einer Krisensituation der Strom oder das Gas abgestellt werden, weil er mit einer Rechnung in Verzug ist.«


joe/AFP/dpa

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