Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) befürwortet die Forderung von Ärztevertretern zur Wiedereinführung telefonischer Krankschreibungen. »Die Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung ist richtig und soll bald beschlossen werden. Die Vorgespräche dazu laufen. Bei den hohen COVID Fallzahlen brauchen wir nicht die Infektionen in die Praxis zu tragen«, schrieb der SPD-Politiker am Dienstag auf Twitter.
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Telefonische Krankschreibungen bis zu sieben Tagen waren bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege wegen der Coronapandemie ermöglicht worden. Seit dem 1. Juni müssen Patienten für eine Krankschreibung jedoch wieder in die Praxis oder in eine Videosprechstunde gehen.
Kritik von Hausärzten an Aussetzung der telefonischen Krankschreibung
Zuvor hatten Ärzteverbände gefordert, dass die Krankschreibung per Telefon wiedereingeführt wird. Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, nannte es angesichts zahlreicher Fälle von Erkältungs- und Coronaerkrankungen »ein echtes Ärgernis«, dass die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht in die Regelversorgung übernommen worden sei. »Die Telefon-AU würde für eine echte Entlastung sorgen«, sagte Weigeldt der Nachrichtenagentur dpa.
Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte sich dafür ausgesprochen, dass die telefonische Krankschreibung für bestimmte Patienten dauerhaft möglich sein soll: »Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Coronapandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können«, sagte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister.
Entscheidung im Gemeinsamen Bundesausschuss des Gesundheitswesens
Über die Regelung wird im Gemeinsamen Bundesausschuss des Gesundheitswesens (G-BA) entschieden. Das Gremium ist mit Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser besetzt und entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Kassen und Regeln wie bei der Krankschreibung.
Nach Angaben einer G-BA-Sprecherin ist eine Rückkehr zur Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung möglich. In dem Gremium sei im Frühjahr intensiv diskutiert worden, »ob es richtig ist, die bisherigen Sonderreglungen zur telefonischen Krankschreibung Ende Mai 2022 vorerst auslaufen zu lassen«, sagte sie der dpa.