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Kristina Hänel nach Abstimmung über 219a im Bundestag: »Dieser Kampf ist vorbei«

Gießener Ärztin Kristina Hänel: »Ich trete nun in die zweite Reihe zurück«


Foto: Stephan Wallocha / epd / IMAGO

Als es endlich verkündet wurde, sagt Kristina Hänel am Telefon, kamen ihr die Tränen. »Ich bin erleichtert, so unendlich erleichtert«, sagt Hänel.

Der Bundestag hat an diesem Freitag die Aufhebung des umstrittenen Paragrafen 219a beschlossen – und damit geht für Hänel ein Lebensabschnitt zu Ende, in dem sie sich fast selbst aufgab.

Hänel, Allgemeinmedizinerin aus Gießen, wurde deutschlandweit bekannt, als sie 2017 verurteilt wurde, weil sie gegen Paragraf 219a StGB verstoßen hatte. Der Gesetzestext regelte bislang, dass für Schwangerschaftsabbrüche nicht »geworben« werden darf. Hänel hatte auf ihrer Website darüber informiert, dass und wie sie Abbrüche durchführt. Im Kampf gegen das Gesetz ging sie durch die Instanzen. Sie ließ sich von Befürworterinnen und Befürwortern des Paragrafen beschimpfen, im Briefkasten ihrer Praxis landeten immer wieder Drohbriefe. Hänel gab nicht auf.

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Sie gehörte zu den wenigen Ärztinnen und Ärzten, die zeitweise dennoch über Schwangerschaftsabbrüche informierten und in Kauf nahmen, eine Strafverfolgung zu riskieren. Das wird nicht wieder passieren: Den Medizinerinnen und Medizinern wird im beschlossenen Regierungsentwurf ein Informationsrecht zugestanden.

»Ich weiß noch gar nicht, was genau ich alles fühlen soll«, sagt Hänel an diesem Vormittag am Telefon. Sie sei extra nach Berlin gereist, erzählt sie, gemeinsam mit einer Krankenschwester aus ihrer Praxis. Von der Tribüne aus hätten sie sich die Debatte im Bundestag angesehen.

Sie bekamen live mit, wie Justizminister Marco Buschmann (FDP) die bisherige Regelung als »absurd und aus der Zeit gefallen« bezeichnete.

Sie bekamen mit, wie Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) rief: »Heute ist ein großartiger Tag. Gesundheit und Selbstbestimmung von Frauen – das sind Menschenrechte.«

Sie sahen und hörten, wie auch die Linke die Abschaffung des Paragrafen begrüßte – und betonte, der Schritt gehe nicht weit genug. Die Partei fordert auch die Aufhebung von Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, was bedeuten würde, Schwangerschaftsabbrüche an sich straffrei zu machen.

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Auch während der Redebeiträge von Union und AfD blieben Hänel und ihre Kollegin sitzen. Sie hörten sich an, wie die Fraktionen sich empörten. Wie Abgeordnete erzählten, dass sich Frauen doch auch jetzt schon ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren könnten und dass die Rechte des ungeborenen Lebens nicht zu kurz kommen dürften.

Am Ende stimmte eine große Mehrheit im Plenum für die Streichung.

»Es ging nun plötzlich alles so schnell«, sagt Hänel. »Aber sicher ist: Dieser Kampf ist vorbei.«

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Neben der Streichung von 219a sieht der Bundestagsbeschluss vor, dass Urteile gegen Ärztinnen und Ärzte, die seit 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen ergangen sind, aufgehoben werden. Das betrifft natürlich auch Hänel. Sie hoffe, sagt sie, dass die Ärztinnen und Ärzte nun auch tatsächlich von dem neuen Recht Gebrauch machten – und ihre Infos online stellten.

Bevor sie auflegt, kündigt sie dann noch an, dass die Öffentlichkeit künftig erst einmal weniger von ihr hören werde. »Wir haben es geschafft. Ich trete nun in die zweite Reihe zurück. Ich möchte nicht mehr als Galionsfigur an der Front stehen.« Vielmehr wolle sie noch mehr Zeit in die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten investieren. Damit noch mehr können, was Kristina Hänel kann.


Mit Material von dpa

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