Gerhard Schröder steht wegen seiner Russlandkontakte in der Kritik und soll auf einen Teil seiner Sonderprivilegien verzichten. Der Altkanzler will das nicht hinnehmen und setzt sich gegen den Haushaltsbeschluss des Bundestages zur Wehr.
In einem Schreiben an den Gremiumsvorsitzenden Helge Braun (CDU) forderte Schröders Anwalt, diesem einen »prüffähigen- und damit rechtsmittelfähigen Bescheid« zuzustellen. Das Schreiben lag der Nachrichtenagentur dpa vor. Zuvor hatten das Nachrichtenportal »The Pioneer«, die »Bild« und die »Süddeutsche Zeitung« darüber berichtet.
In dem Brief heißt es, der Altkanzler habe »über die Medien« erfahren, dass sein Büro »ruhend gestellt« werden solle und »die dem Büro zugeordneten Stellen »abgewickelt« werden sollen«. Und weiter: »Dieser Entscheidung liege die Feststellung zugrunde, dass er keine ›fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt‹ mehr wahrnehme.« Diese Feststellung werde nicht näher begründet. »Dies mag daran liegen, dass für den Entzug dieser ›Privilegien‹ tatsächlich ein anderer Grund verantwortlich war und ist, der aber nicht weiter angesprochen werden sollte. Den »Gazetten« ist aber auch nicht zu entnehmen, was der Haushaltsausschuss eigentlich unter den »fortwirkenden Verpflichtungen aus dem Amt« versteht.« Weiter heißt es: »Ein wie den Medien zu entnehmender Beschluss des Haushaltsausschusses ist evident rechts- und verfassungswidrig.«
Eine gerichtliche Klärung stehe »trotz der mittlerweile nicht mehr hinnehmbaren öffentlichen ›Hetzjagd‹« nicht »an vorderster Front«. Der Anwalt würde »sich über die Chance freuen, im Wege des Gesprächs eine für alle Seiten annehmbare Regelung ›auf Augenhöhe‹ erreichen zu können«.
Schröder, langjähriger Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin, stand wegen seiner Verbindungen nach Russland immer wieder unter Druck. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine nahm dieser weiter zu. Es wurden mehrere Anträge zum Parteiausschluss gestellt.
Mitte Mai hatte der Haushaltsausschuss für die Abwicklung des Altkanzler-Büros votiert. Für Personalausgaben in Schröders Büro waren im vergangenen Jahr mehr als 400.000 Euro aus der Staatskasse geflossen. Anrecht auf ein Ruhegehalt und auf Personenschutz hat der frühere Kanzler dem Ausschussbeschluss zufolge aber weiterhin.