SPD-Chefin Saskia Esken will bei weiter steigenden Öl- und Spritpreisen trotz des Tankrabatts auch ein befristetes Tempolimit und Fahrverbote nicht ausschließen. Esken sagte dem Berliner »Tagesspiegel« (Sonntagsausgabe), dass die Mineralölkonzerne die Steuersenkung »nicht vollständig an die Verbraucher weitergeben, das stinkt zum Himmel«. Sie forderte daher ein Einschreiten des Kartellamts. »Die Mineralölkonzerne dürfen nicht zulasten des Steuerzahlers Kasse machen«, sagte Esken.
Wenn die Spritpreise so hoch blieben, seien auch schärfere Maßnahmen nicht ausgeschlossen, betonte Esken. Ein Instrument neben dem Kartellrecht sei das Energiesicherungsgesetz aus dem Jahr 1975, das damals als Reaktion auf die Ölkrise beschlossen und von der Ampel-Koalition im Mai novelliert wurde.
»Es erlaubt der Regierung, befristete Maßnahmen anzuordnen wie Sonntagsfahrverbote – die Älteren erinnern sich – oder ein befristetes Tempolimit«, sagte Esken. »Aber auch Preisdeckel oder – im äußersten Fall, Unternehmen in kritischen Infrastrukturen der Energieversorgung zeitlich befristet unter Treuhandverwaltung zu stellen.«
Der von der FDP durchgesetzte Tankrabatt war zum 1. Juni als Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung in Kraft getreten. Es handelt sich um eine auf drei Monate befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Bei Benzin sinken die Steuersätze um 29,55 Cent je Liter und bei Diesel um 14,04 Cent, hinzu kommt eine dann geringer ausfallende Mehrwertsteuer auf den Gesamtpreis. Der Staat wird dadurch schätzungsweise drei Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen.
Nach einem spürbaren Rückgang unmittelbar nach Inkrafttreten des Tankrabatts waren die Preise an den Tankstellen nach Angaben des ADAC zuletzt täglich wieder gestiegen.
Das Kartellamt sah auf Anfrage des SPIEGEL zuletzt keinen Weg, wie es niedrigere Spritpreise durchsetzen könne. »Wir tun unser Möglichstes, um aufzuklären und Transparenz in die Preissetzung der Mineralölkonzerne zu bringen«, teilte Kartellamtschef Andreas Mundt dem SPIEGEL auf Anfrage mit. »Weder das Bundeskartellamt noch eine andere Behörde in Deutschland kann aber Preise auf Knopfdruck senken . Hohe Preise und auch das Erwirtschaften von hohen Gewinnen ist nicht verboten.«