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Energiewende: Justizministerium bremst Windkraft-Gesetze

Großbaustelle Windkraft: Wegen Streitereien in grünen Ministerien kommen die neuen Gesetze wohl später als geplant


Foto: Animaflora / iStockphoto / Getty Images

Das Bundesjustizministerium hat die Referentenentwürfe zu den neuen Windenergie-Gesetzen gestoppt. Nach SPIEGEL-Informationen hat das von Marco Buschmann (FDP) geführte Ministerium gegen die Pläne des Bundesumweltministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittwoch einen Leitungsvorbehalt eingelegt.

Mit einem Leitungsvorbehalt können Ministerien im Gesetzgebungsverfahren ein Veto einlegen. Die Staatssekretäre des betroffenen Ministeriums müssen dann häufig noch offene Fragen klären, bevor der Entwurf ins Kabinett und schließlich in den Bundestag gelangen kann.

In diesem Fall ist die Kritik des Bundesjustizministeriums nicht inhaltlich, sondern formal. Das FDP-geführte Ministerium moniert, dass die Vorschläge so kurzfristig eingetroffen seien, dass eine rechtzeitige Stellungnahme nicht mehr möglich gewesen wäre. Nach dem ursprünglichen Zeitplan hätten die betroffenen Verbände nicht einmal 24 Stunden Zeit gehabt, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.

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Das ist nach Ansicht des Justizministeriums zu kurz. Normalerweise bleiben dafür zwei bis drei Wochen Zeit. Da die Gesetze aber noch vor der Sommerpause in den Bundestag sollen, war das nicht möglich.

Grund für die plötzliche Hektik ist nach SPIEGEL-Informationen ein Streit zwischen den Grünen-geführten Ministerien, der den Referentenentwurf zur Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes verzögerte. Demnach sollen die Häuser lange um einen Kompromiss beim Artenschutz gerungen haben. Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad kritisiert das.

»Der Zeitplan des Umweltministeriums wurde jüngst durch deren interne Streitigkeiten mit dem grünen Wirtschaftsminister verzögert. Wenn sich der ursprüngliche Zeitplan nicht halten lässt, liegt das nicht an der FDP«, sagte Konrad dem SPIEGEL.

Auf SPIEGEL-Anfrage bestätigt eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums den Leitungsvorbehalt. Der ambitionierte Zeitplan der grünen Ministerien hat im Verfahren also zu einer erheblichen Verzögerung geführt. Ob es die Windkraftgesetze nun noch vor der Sommerpause ins Parlament schaffen, scheint fraglich.

Die Bundesregierung will erreichen, dass zwei Prozent der Fläche Deutschlands bis 2032 für den Bau von Windkraftwerken ausgewiesen werden. Der Ausbau der Windenergie war zuvor wegen fehlender Flächen ins Stocken geraten. So konnte 2020 nur ein halbes Prozent der Landesfläche für Windkraft genutzt werden.


fin, sog

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