Für einen schnelleren Bau von mehr Windrädern will der Bund die Länder stärker in die Pflicht nehmen und strenge Abstandsregeln zu Wohnhäusern kippen – falls Flächenziele nicht erreicht werden. Das sehen Pläne des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums sowie des Bauministeriums vor, die am Mittwoch in die Ressortabstimmung gingen. Das Ziel: Mit strengen Abstandsregeln soll künftig nicht mehr der Bau von neuen Windrädern erschwert werden.
Mit einem schnelleren Ausbau von Windrädern sollen zum einen Klimaziele erreicht werden. Zum anderen soll dies dazu beitragen, unabhängiger von fossilen Energien wie russischem Gas zu werden.
Die Bundesregierung will für die Windkraft an Land gesetzlich verpflichtende Flächenziele vorgeben: Bis 2026 sollen 1,4 Prozent, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verfügbar sein, wie es in Ministeriumskreisen hieß. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ausgewiesen, aber nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
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Bis 2032 müssen die etwa Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen 1,8 Prozent der Fläche ausweisen.
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Bei Brandenburg Hessen und Thüringen sind es 2,2 Prozent.
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Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von 0,5 Prozent des Landesgebiets.
Die Flächenpotenzialstudie wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt. Länder, die ihre festgelegten Ziele übertreffen, können anderen Bundesländern ihre Flächen im Rahmen eines Staatsvertrags teilweise »übertragen«.
Bund stellt Bedingungen
In Sachen Abstandsregeln will der Bund den Druck erhöhen. Dazu soll eine Länderöffnungsklausel reformiert werden. Diese erlaubt es bislang den Ländern, Mindestabstände zur Wohnbebauung von bis zu 1000 Metern festzulegen – für diesen Bereich kann die sogenannte Privilegierung der Windkraftanlagen aufgehoben werden. In Bayern gilt eine noch schärfere Regel, die Landesregierung dort will sie aber aufweichen.
Die Bundesländer sollen künftig im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden dürfen – müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen.
Die Formulierungshilfe soll am Mittwoch kommender Woche im Kabinett beschlossen und dann ins parlamentarische Verfahren gegeben werden. Dieses könnte im Juli abgeschlossen werden. Geplant ist, dass das Wind-an-Land-Gesetz Anfang 2023 in Kraft tritt.