Ein Journalist des Berliner »Tagesspiegel« ist mit einer Auskunftsklage zu von der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und dem Bundeskanzleramt im Jahr 2016 geführten Hintergrundgesprächen gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020. Demnach hat der klagende Redakteur keinen Anspruch auf die Information.
Das Bundeskanzleramt hatte es abgelehnt, die erbetenen Auskünfte zu Datum, Veranstaltungsort, Themen, Teilnehmern und den konkreten Inhalten aller im Jahr 2016 stattgefundenen Hintergrundgespräche des Bundeskanzleramts zu erteilen. Es berief sich dabei unter anderem auf den vertraulichen Charakter von Hintergrundgesprächen (lesen Sie hier mehr).
Der Journalist hatte mit seiner Klage unter anderem zu erfahren verlangt, mit welchen Journalisten die Kanzlerin über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union, den Umgang mit der AfD und die Flüchtlingskrise gesprochen und was Merkel den Medienvertretern »konkret mitgeteilt« habe.
Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass die verlangten Informationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen des Regierungswechsels im vergangenen Jahr nicht vorhanden seien. Informationen zu den Hintergrundgesprächen seien weder in Akten oder Vorgängen des Bundeskanzleramts dokumentiert noch bei im Bundeskanzleramt tätigen Menschen abzufragen.
Das Kanzleramt sei auch nicht verpflichtet, zu ermitteln, wer womöglich Angaben machen könnte, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Das Gericht ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.