Die Verhandlung über einen Parteiausschluss von Gerhard Schröder am 15. Juni wird ohne den Altkanzler stattfinden. Schröder habe entschieden, nicht zu dem Termin in der Hannoveraner Parteizentrale zu erscheinen, heißt es aus seinem Umfeld. Er werde sich auch nicht rechtlich vertreten lassen und blicke dem Verfahren gelassen entgegen.
Seit dem russischen Überfall auf die Ukraine sind mehr als 20 Anträge aus Kreis-, Orts- und Bezirksverbänden eingegangen, Schröder wegen seiner geschäftlichen Russlandverbindungen aus der SPD zu werfen. Einige davon haben die formalen Kriterien nicht erfüllt, andere kamen nicht fristgerecht.
Bundes-SPD blickt gespannt auf das Verfahren
»Wenn einer schreibt, das Verhalten von Gerhard Schröder sei empörend, reicht das formal nicht aus«, sagt Heiger Scholz, Vorsitzender der Schiedskommission des zuständigen SPD-Bezirks. »Zeugen wird man nicht brauchen«, so Scholz, »der Sachverhalt ist hinreichend klar.« Er betont jedoch: »Die Hürden für einen Ausschluss aus der Partei sind hoch.«
Insgesamt werden 16 Anträge in der nur für Parteimitglieder öffentlichen Verhandlung in Schröders Heimatstadt Hannover erörtert. Ob sie erfolgreich sein werden, gilt intern als fraglich.
Schröder hatte unlängst entschieden, nicht erneut als Aufsichtsratsvorsitzender beim Ölkonzern Rosneft zu kandidieren. Auch auf einen Posten im Aufsichtsrat bei Gazprom habe er »schon vor längerer Zeit« verzichtet.
Sollte die Schiedskommission der SPD am 15. Juni noch keine Entscheidung über die Mitgliedschaft des Altkanzlers treffen, ist für eine Woche später bereits ein weiterer Verhandlungstermin reserviert.
Auch der Bundesvorstand der SPD blickt gespannt auf das Verfahren gegen Schröder. Die Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Saskia Esken hatten sich in den vergangenen Monaten vom Altkanzler so weit wie möglich distanziert und ihm indirekt nahegelegt, die Partei zu verlassen.
Der SPD-Vorstand verzichtete aber darauf, sich dem Ordnungsverfahren gegen Schröder förmlich anzuschließen. Intern wird damit gerechnet, dass bei einem Scheitern der Anträge das Verfahren in die nächste Instanz gehen wird. Der Fall könnte sich dann in den niedersächsischen Wahlkampf hineinziehen.