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Helmut Kohl-Zitate: Dauerstreit dauert bis mindestens Frühjahr kommenden Jahres

Porträt von Helmut Kohl (Archivfoto)


Foto: Marijan Murat/ dpa

Der Dauerstreit der Witwe von Altkanzler Helmut Kohl (CDU), Maike Kohl-Richter, mit dessen Biograf Heribert Schwan wird mindestens noch bis zum Frühjahr kommenden Jahres verlängert. In einem Verfahren um die Veröffentlichung und Verbreitung zahlreicher Passagen aus dem von Schwan geschriebenen Buch »Vermächtnis. Die Kohl-Protokolle« ordnete das Oberlandesgericht (OLG) Köln am Donnerstag eine neue Beweisaufnahme an, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte.

Demnach soll nach Plänen des Gerichts ab Ende Oktober oder Anfang November über die Frage verhandelt werden, ob zwischen Schwan und Kohl eine Verschwiegenheitserklärung vorlag oder nicht. Um dies zu klären, solle die Beweisaufnahme aus der ersten Instanz teilweise wiederholt oder neu vorgenommen werden. So sollten auch wieder Zeugen aus dem engsten Umfeld Kohls geladen werden, voraussichtlich etwa seine Söhne aus der ersten Ehe Kohls mit seiner verstorbenen Frau Hannelore.


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Der Gerichtssprecher sagte, angesichts des Neustarts des Verfahrens sei eine Entscheidung nicht vor dem Frühjahr kommenden Jahres zu erwarten. Das OLG trennte in der Sache den Komplex über Presseberichterstattung über die Zitate ab. Hier geht es um Berichterstattung des SPIEGEL.

Das Landgericht Köln hatte in der Vorinstanz im Jahr 2019 Kohl-Richter nur teilweise recht gegeben. Der Streit um die von Schwan verfasste Kohl-Biografie beschäftigt die Gerichte seit Jahren. Das Buch basiert auf Gesprächen, die Schwan mit Kohl führte. Bereits frühere Urteile stellten fest, dass in dem Buch nicht autorisierte Zitate von Kohl veröffentlicht wurden. Dabei ging es etwa um drastische Äußerungen über andere Politiker.

Dem Altkanzler waren kurz vor seinem Tod im Jahr 2017 wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte eine Million Euro Entschädigung im Kontext des Buches zugesprochen worden. Kohl-Richter scheiterte mit dem Versuch, das Geld nach dem Tod ihres Manns zu erhalten. Der Bundesgerichtshof erklärte die Ansprüche für nicht vererbbar.


til/AFP

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