Bürgerinnen und Bürger sollen mehr Möglichkeiten bekommen, bei Hass im Internet Hilfe zu bekommen. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Georg Eisenreich (CSU), fordert eine Beratungsstelle, um Opfern von Hass im Netz zu helfen. Bürger sollten »nicht nur online Anzeige erstatten können«, sagte der bayerische Justizminister dem Radiosender »Bayern 2«. Sie sollten »auch eine Stelle haben, wo sie beraten werden«.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) hatte zuvor ein bundesweites Onlineportal zur Meldung von Hasskommentaren gefordert. Ein Antrag dazu steht bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Schwangau zur Debatte.
»Die Frage ist, ob es dafür ein bundesweites Portal geben soll, oder ob das die Länder oder auch Länderverbünde machen«, sagte Eisenreich. Eine Beratungsstelle halte er für sinnvoll, weil viele unfreundliche Kommentare im Netz »nicht immer die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten«. Ohne Beratung würden Staatsanwaltschaften daher »mit Anzeigen überschwemmt«. Die Opfer von Hassbeiträgen bräuchten zudem oft Rat, wie sie in solchen Situationen reagieren sollen.
Hintergrund der Initiative ist ein Bericht des TV-Satirikers Jan Böhmermann über Hasskriminalität im Netz. Böhmermanns Redaktion wollte wissen, wie Polizeidienststellen in den Bundesländern auf die Meldung von Hass im Internet reagieren. Sie hatte im vergangenen Sommer sieben offensichtlich strafrechtlich relevante Hassbotschaften bei Polizeidienststellen in allen 16 Bundesländern angezeigt und später den meist schleppenden Ermittlungsverlauf geschildert. Angezeigt wurden Morddrohungen ebenso wie antisemitische Inhalte und verfassungsfeindliche, rechtsradikale Symbole. Dass einige Anfragen versandeten, hatte in manchen Fällen Konsequenzen für Beamte.
Zuletzt wurden etwa die Ermittlungen in sechs von sieben Fällen von der Staatsanwaltschaft Stendal (Sachsen-Anhalt) wieder aufgenommen. Der Anlass für die Wiederaufnahme sei die Berichterstattung und die entsprechende Nachfrage der Presse, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Ob es aber tatsächlich zur Aufklärung der Straftaten oder zu einem hinreichenden Tatverdacht komme, sei offen.
Die sieben in Rede stehenden Fälle seien im März eingestellt worden, sagte der Sprecher. Grund dafür sei insbesondere die fehlende Möglichkeit der Rückverfolgung. Hasspostings werden im Netz oft über anonyme Verbindungsdaten veröffentlicht. Die zuständige Staatsanwältin habe zum damaligen Zeitpunkt weitere Erfolg versprechende Ansätze nicht gesehen. Es sei nun ausgewertet worden, dass die Ermittlungen in diesem Fall hätten besser laufen können.