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Celle: IS-Rückkehrerin zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt

Eingang zum Oberlandesgericht (OLG) Celle


Foto: Holger Hollemann/ dpa

Die Strafe fiel nach ihrem Geständnis etwas milder aus: Eine ehemalige Anhängerin der Terrormiliz »Islamischer Staat« (IS) ist zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Oberlandesgericht (OLG) Celle am Mittwoch unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die für viereinhalb Jahre Haft plädiert hatte.

Die heute 34-Jährige aus Osnabrück war Ende 2014 mit ihrer damals vierjährigen Tochter gegen den Willen des Kindsvaters nach Syrien ausgereist, hatte dort jahrelang mit IS-Kämpfern zusammengelebt und weitere Kinder bekommen. Die Frau wurde unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, schwerer Entziehung Minderjähriger und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt.

Sie gehört zu den mutmaßlichen IS-Anhängerinnen, die Anfang Oktober 2021 mit ihren Kindern in einem von der Bundesregierung gecharterten Flugzeug nach Deutschland zurückgeholt worden waren. Die frühere Islamistin sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Der 4. Strafsenat des OLG würdigte, dass die 34-Jährige radikal mit der islamistischen Szene gebrochen habe. »Die Angeklagte wird fraglos dort als Verräterin gesehen«, sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow. Die Verteidigung hatte eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Urteil des OLG Frankfurt gegen weitere IS-Rückkehrerin rechtskräftig

Bestätigt wurde hingegen das Urteil gegen eine weitere IS-Rückkehrerin. Rund sieben Monate nach ihrer Verurteilung wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu vier Jahren Haft ist das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main nun rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision, wie das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Es seien keine Rechtsfehler festgestellt worden.

Verurteilt worden war die Frau zudem wegen Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte und wegen eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Nach Ansicht der Frankfurter Richter war Kim Teresa A. spätestens 2009 zum Islam konvertiert und hatte sich radikalisiert. Im Juni 2014 reiste sie mit ihrem Lebensgefährten nach Syrien aus, wo sich beide dem IS anschlossen.


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Der Lebensgefährte kämpfte dort für die Dschihadistenmiliz, während A. seine Kampfeinsätze befürwortete, ihm den Haushalt führte und ihn versorgte. Das Paar lebte in Häusern, deren rechtmäßige Bewohner vertrieben, inhaftiert oder getötet worden waren. A. besaß zwischenzeitlich Sturmgewehre. Zudem betrieb sie eine Chatgruppe und gab anderen Frauen Tipps für eine Ausreise zum IS.

Als im Frühling 2016 gegnerische Kräfte näherrückten, floh A. und reiste schließlich im Oktober 2020 über die Türkei nach Deutschland. Dort wurde sie bei ihrer Ankunft am Frankfurter Flughafen verhaftet. Am 29. Oktober wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt.


col/dpa/AFP

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