Die Affäre um ein von Thomas Strobl durchgestochenes Anwaltsschreiben hat politische Folgen: Ein Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag wird sich mit dem Fall des CDU-Innenministers befassen.
Die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP haben einen gemeinsamen Antrag für das Gremium vorgelegt. Damit wird das Parlament wohl bereits am Mittwoch den Ausschuss einsetzen. Das Gremium soll auch die Beförderungspraxis und das Thema sexuelle Belästigung bei der Polizei untersuchen.
Sascha Binder, innenpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion, sagt, dass der Ausschuss viele unbeantwortete Fragen klären soll. »Es steht der Verdacht auf Machtmissbrauch in mehreren Fällen im Raum. Diesem müssen wir nachgehen.«
Kern der Affäre ist, dass Vizeregierungschef Strobl ein Schreiben des Anwalts eines ranghohen Polizisten an einen Journalisten weitergeleitet hatte. Gegen den Beamten wird wegen sexueller Belästigung ermittelt, er ist vom Dienst suspendiert.
In dem Schreiben bot der Anwalt des Polizisten der Hausspitze ein persönliches Gespräch mit dem beschuldigten Beamten an. Strobl sah darin ein »vergiftetes Angebot«. Er habe mit der Weitergabe des Schreibens an einen Journalisten für »maximale Transparenz« sorgen und verhindern wollen, dass die andere Seite das Schreiben lanciert und der Vorwurf der Mauschelei aufkommt.
Nachdem Strobl Anfang Mai die Weitergabe des Schreibens eingeräumt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen des Verdachts verbotener Mitteilung über Gerichtsverhandlungen ein.
Ministerpräsident Kretschmann, Vizeregierungschef Strobl: »Ob da was dran ist, das wird gerade ermittelt«
Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich
Die Opposition hält Strobl vor, mit der Weitergabe mehrere Gesetze gebrochen zu haben – und fordert die Entlassung des Vizeregierungschefs. Gründe gibt es viele, sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Hans-Ulrich Rülke. »Seit 1952 ist es ein in unserem Lande einmaliger Vorgang, dass ein Verfassungsminister den Rechtsstaat dadurch aushöhlt, dass er Ermittlungen der Justiz gegen sich selbst blockiert, dass er sich staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen aufgrund anderer Vergehen ausgesetzt sieht, dass ihm der Datenschutzbeauftragte weitere Rechtsbrüche vorwirft und er immer noch im Amt bleibt.«
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich hinter Strobl gestellt. Allerdings sagte der Regierungschef nun, es koste Kraft und Zeit, sich mit der Sache zu beschäftigen. »Ob da was dran ist, das wird gerade ermittelt.«
Wenn SPD und FDP nun einen Untersuchungsausschuss einrichten wollten, sei das ihr Recht. Man werde darauf achten, dass das Regierungshandeln davon nicht beeinträchtigt werde, sagte Kretschmann nach einer auswärtigen Sitzung der grün-schwarzen Regierung im Kloster Bebenhausen bei Tübingen.
Für den könnte es nun unangenehm werden. Untersuchungsausschüsse gelten als schärfstes Mittel des Parlaments zur Kontrolle der Regierung. Ein Viertel der Abgeordneten oder zwei Fraktionen unterschiedlicher Parteien dürfen die Einsetzung verlangen. Die Regierungsfraktionen können trotz ihrer Mehrheit den Ausschuss nicht verhindern.
Der Ausschuss kann bei Behörden Akten anfordern, Auskünfte einholen und bei Gericht Beschlagnahme- und Durchsuchungsanordnungen erwirken. Zeugen und Sachverständige müssen erscheinen, falsche Aussagen sind strafbar.
Unterstützung für Strobl gab es in einem Gutachten, das der Medienanwalt Christian Schertz im Auftrag des CDU-Politikers erstellt hatte. »Ein irgendwie geartetes Fehlverhalten des Herrn Ministers ist nicht festzustellen«, heißt es darin. Strobl habe eindeutig im Rahmen seiner Kompetenzen gehandelt und sei nach dem Landespressegesetz sogar ermächtigt gewesen, Informationen an den Journalisten weiterzugeben.