In der Diskussion über einen Flug von Christine Lambrechts Sohn in einem Regierungshelikopter bekommt die Verteidigungsministerin Unterstützung von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). Er hält es für akzeptabel, dass der Sohn bei Lambrecht mitgeflogen ist – ein konkreter Vorwurf lasse sich der Ministerin nicht machen.
»Wenn die Meldungen stimmen, dass alle fälligen Gebühren ordnungsgemäß entrichtet wurden, dann haben sich Ministerin Lambrecht sowie ihr Sohn im Rahmen der Gesetze und der einschlägigen Vorschriften bewegt«, sagte er dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Zugleich ging er aber auch auf Vorwürfe ein, Lambrechts Verhalten zeige mangelnden politischen Instinkt und werfe zumindest ein schlechtes Licht auf die Ministerin. »Man mag diesen Vorgang für unsensibel oder tölpelhaft halten«, sagte Kubicki. Man könne aber niemanden sein rechtstreues Verhalten vorwerfen.
Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums hatte zuvor bereits darauf verwiesen, dass Lambrecht bei dem Mitflug eines Familienangehörigen regelkonform gehandelt habe. »Richtig ist, dass die Bundesministerin der Verteidigung am 13. April einen Familienangehörigen in einem Hubschrauber der Flugbereitschaft zu einem Truppenbesuch in Norddeutschland mitgenommen hat«, sagte der Sprecher dem SPIEGEL zu einem entsprechenden Bericht des »Business Insider«.
Da die Begleitung jedoch keinen dienstlichen Hintergrund hatte, habe die Ministerin die entstandenen Kosten für den Mitflug übernommen. »Mitflug und die Kostenerstattung fanden in voller Übereinstimmung mit den geltenden Regularien statt«, sagte der Sprecher.
Lambrecht hatte am 13. April die Aufklärungsstellung Bramstedtlund besucht, einen Teil der ortsfesten Aufklärung des Bataillons Elektronische Kampfführung 911 aus Stadum. An dem Besuch nahm ihr Sohn nicht teil.
Lambrecht und er reisten im Anschluss zu einem Kurzurlaub nach Sylt weiter. Der Kurztrip auf die Jetset-Insel mitten in der Krise um den Krieg gegen die Ukraine sorgte in Berlin bei manchen für Stirnrunzeln.
Grundsätzlich dürfen Regierungsmitglieder Familienangehörige auf Dienstreisen mitnehmen. Wenn es für die Begleitung allerdings keinen dienstlichen Grund gibt, müssen die entstandenen Kosten erstattet werden. Wie hoch die Erstattung für die Mitnahme von Lambrechts Sohn war, wollte das Verteidigungsministerium auch auf Anfrage nicht mitteilen.
Grundsätzlich gilt bei solchen Mitflügen die Regel, dass private Begleiter von Regierungsmitgliedern für die Mitflüge in Regierungsflugzeugen oder Helikoptern den Economy-Tarif bezahlen müssen, den die Lufthansa berechnen würde. Da es auf der Strecke Berlin-Ladelund, wo der Helikopter von Lambrecht landete, keine Lufthansa-Verbindung gibt, wurde offenbar ein Schätzpreis von einigen Hundert Euro berechnet.
Auch für die spätere Mitfahrt des Sohnes in der Ministerinnen-Kolonne samt BKA-Personenschützer nach Sylt soll Lambrecht eine Kostenpauschale entrichtet haben, hieß es aus ihrem Ministerium.
Es ist nicht das erste Mal, das der Sohn bei Lambrechts Dienstflügen dabei war. Wie die »Bild«-Zeitung berichtet, bestätigte das Justizministerium auf Anfrage, dass Lambrecht in der vergangenen Legislaturperiode als Justizministerin ihren Sohn auf insgesamt sieben Auslandsreisen mitnahm – nach Slowenien, Helsinki, Liechtenstein, Lissabon, Luxemburg, Paris und Prag. Die Kosten für die Reisen seien stets privat bezahlt worden.