Die Deutschen werden aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise mit einer Reihe von einmaligen Maßnahmen entlastet. Darauf hat sich das Bundeskabinett am Vormittag geeinigt. Das milliardenschwere Paket enthält gleich mehrere Sonderregelungen.
So soll die Energiesteuer auf Kraftstoffe befristet für drei Monate gesenkt werden. Einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige sollen zum Ausgleich der hohen Energiekosten eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen. Ab Juni soll bundesweit für drei Monate ein 9-Euro-Monatsticket im Nah- und Regionalverkehr gelten. Das Kindergeld soll einmalig um 100 Euro pro Kind angehoben werden.
Teuerste Einzelmaßnahme ist die 300-Euro-Energiepreispauschale. Diese steuerpflichtige Einmalzahlung sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen im September erhalten. Allein dafür veranschlagt das Finanzministerium Kosten von 10,4 Milliarden Euro.
138,9 Milliarden Euro neue Schulden
Das Paket ist Teil eines Ergänzungshaushaltes von Finanzminister Christian Lindner (FDP) in Höhe von insgesamt fast 40 Milliarden Euro. Insgesamt will die Bundesregierung damit in diesem Jahr 138,9 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen.
Der Etatentwurf für 2022 wird eigentlich bereits im Bundestag beraten, jetzt bekommt er ein nachträgliches Update. Berücksichtigt sind neben dem Entlastungspaket nun unter anderem Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine und weitere fünf Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen und 1,45 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe.
Bereits im Februar war ein erstes Entlastungspaket für Bürgerinnen und Bürger beschlossen worden. Dieses sieht unter anderem vor, die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms über die Stromrechnung ab Juli abzuschaffen.
Die Union fordert zudem auch ein umfassendes Entlastungspaket für die Wirtschaft. In einem Bundestagsantrag spricht sich die CDU/CSU-Fraktion unter anderem für ein »Belastungsmoratorium«, steuerliche Entlastungen sowie flexiblere arbeitsrechtliche Regeln aus. Den Antrag will sie Donnerstag im Bundestag einreichen.
Für den Haushalt muss der Bundestag das dritte Jahr in Folge die Schuldenbremse außer Kraft setzen. Der Haushalt soll Anfang Juni beschlossen werden.