n-Wurttemberg: Wahlalter auf 16 gesenkt //
Das Parlament von Baden-Wurttemberg hat eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre beschlossen. Der Stuttgarter Landtag beschloss nach jahrelangem Ringen am Mittwoch mit der notigen Zweidrittelmehrheit eine entsprechende Reform des Wahlrechts.
Grune, CDU, SPD stimmten dafur, FDP und AfD dagegen. Damit wird nicht nur das Mindestalter fur das aktive Wahlrecht fur Landtagswahlen, Volksabstimmungen, Volksantrage und Volksbegehren um zwei Jahre abgesenkt, sondern auch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingefuhrt.
Mit der Erststimme wird der Wahlkreis-Kandidat oder die Wahlkreis-Kandidatin direkt gewahlt. Der wird weiterhin von den Kreisparteien vor Ort aufgestellt. Die Zweitstimme geht kunftig an eine Partei, die dafur eine Landesliste aufstellt – dadurch haben die Parteien mehr Einfluss bei der Kandidatenkur. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme. Die Reform soll unter anderem dafur sorgen, dass mehr Frauen ins Plenum einziehen.
Auch im Bund wird uber eine Senkung des Wahlalters diskutiert, die Ampel-Partner hatten sich dafur im Koalitionsvertrag ausgesprochen. Eine Bundestags-Kommission zur Reform des Wahlrechts soll sich von Donnerstag an diesem und anderen Themen widmen.