n Laschet: Bundestagsausschuss beanstandet falsch gefalteten Stimmzettel als Wahlfehler //
Armin Laschet, Spitzenkandidat der Union bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr, hat bei der Stimmabgabe in seinem Aachener Wahllokal einen Fehler begangen. Dass Laschets falsch gefalteter und offentlich sichtbarer Stimmzettel in der Urne landete, sei ein Wahlfehler gewesen, teilte der Wahlprufungsausschuss des Bundestags mit.
Fotografen hatten vor Ort dokumentiert, dass Laschet beide Stimmen der CDU gegeben hatte. Mehrere Burger legten Beschwerde gegen die Wahl ein. Tenor: Laschet habe manipuliert. Der Ausschuss befand nun jedoch, dass der Fauxpas keinen Einfluss auf die Bundestagswahl gehabt habe. Er empfahl daher, entsprechende Einspruche von Burgern zuruckzuweisen.
Ausschuss muss Hunderte Beschwerden bewerten
Der Wahlprufungsausschuss hat sich nun mit dem ersten Schwung von 2115 Wahleinspruchen beschaftigt: Neben Laschet drehten sich die 238 Verfahren vor allem um die Pannen bei der Wahl im Stadtgebiet Berlins. Der Ausschuss kommt zu dem Ergebnis: Alle bislang uberpruften Einspruche sind unzulassig oder unbegrundet.
Im Fall Laschet wird auf jeweils mehreren Seiten ausgefuhrt, warum sein Missgeschick nicht die ganze Bundestagswahl zunichtegemacht hat. So hatte die Wahlvorsteherin vor Ort Laschet einen neuen Zettel geben mussen. Sie habe durch das Gewusel aber nicht gesehen, was passierte. Laschets einzelner Zettel habe letztlich keinen Einfluss auf die Wahl gehabt.
Dass er CDU wahlte, sei auch keine Uberraschung gewesen. >>Selbst wenn man eine Wahlerbeeinflussung annahme, hatte der Vorgang zu einem positiven wie auch zu einem negativen Effekt fuhren konnen<<, so der Ausschuss. Der Bundeswahlleiter hatte bereits am Tag der Wahl mitgeteilt, dass Laschets Wahlzettel nicht aussortiert werde.