>>Kriegsverbrecher durfen sich nirgendwo sicher fuhlen. Erst recht nicht in Deutschland<>Das konnen Handyaufnahmen oder Zeugenaussagen sein, die bei der Polizei eingereicht werden konnen und vom Generalbundesanwalt ausgewertet werden<>Kolner Stadt-Anzeiger<<. Er rechne damit, dass viel Material eingehen werde.
Auch im Fall des mutmasslichen Massakers von Butscha, einem Vorort der ukrainischen Hauptstadt Kiew, sei eine juristische Aufarbeitung dringend erforderlich. >>Wenn sich Beweise sicherstellen und auswerten lassen, sollten wir alles daransetzen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden<<, sagte der Minister der Zeitung.
>>Menschenverachtender Propaganda stehen wir nicht wehrlos gegenuber<<
Der Bundesjustizminister halt auch offentliche Sympathiebekundungen in Deutschland fur den Angriff auf die Ukraine fur justiziabel. >>Nach dem Paragraf 140 Strafgesetzbuch ist es verboten, schwere Straftaten wie etwa einen volkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Offentlichkeit zu billigen<<, erklarte Buschmann. Der Paragraf sehe Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.
Auch das Zeigen des Z-Symbols konne, >>je nach Kontext, unter diese Norm fallen, wenn dadurch der offentliche Frieden gestort werden kann<>Menschenverachtender Propaganda, die einen schrecklichen Angriffskrieg, befurwortet, stehen wir nicht wehrlos gegenuber<<, betonte der Minister.