Nur wenige Tage nachdem der Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen hat, haben einige Bundeslander angekundigt, auch in Zukunft Massnahmen weiterlaufen zu lassen – auf Grundlage des neuen bundesweiten Rechtsrahmens.
In Mecklenburg-Vorpommern, wo es aktuell die hochste Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 2400 gibt, sollen wesentliche Massnahmen wie die Maskenpflicht in Innenbereichen und Testvorgaben fur Ungeimpfte in der Gastronomie bis zum 27. April fortdauern, wie Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Auch Hamburg will die Maskenpflicht in Innenraumen uber den 2. April hinaus fortsetzen.
Hintergrund ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, die die Ampelkoalition unter offenem Protest der Lander am Sonntag in Kraft gesetzt hatte. Zunachst konnen alle Lander noch eine Ubergangsfrist bis langstens zum 2. April nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Grundsatzlich sind ihnen dann nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben im Alltag etwa zu Masken und Tests in Einrichtungen fur gefahrdete Gruppen wie Pflegeheimen und Kliniken moglich.
Baden-Wurttemberg plant keine >>Hotspots<<
Fur regionale >>Hotspots<< kann es aber weitergehende Beschrankungen geben, wenn das Landesparlament fur diese eine kritische Lage feststellt. Die Voraussetzungen fur diese Festsetzungen sind jedoch nicht eindeutig – was ebenfalls fur Kritik gesorgt hatte.
In Mecklenburg-Vorpommern sollen alle sechs Landkreise und die Stadte Rostock und Schwerin als Hotspots eingestuft werden, wie Ministerin Drese sagte. In allen Regionen sei eine >>epidemische Ausbreitung<< der Coronaerkrankungen zu sehen. Der Landtag muss die Plane zuvor noch bestatigen.
In Baden-Wurttemberg sollen dagegen ab 3. April die meisten Massnahmen wegfallen. Ministerprasident Winfried Kretschmann (Grune) sieht durch das neue Infektionsschutzgesetz keine Grundlage mehr fur eine landesweite Verlangerung etwa der Maskenpflicht. Auch regionale Auflagen fur Hotspots stunden zunachst nicht an.