Die Zeitung >>Junge Welt<< muss vorerst eine Nennung in Verfassungsschutzberichten hinnehmen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie ein Sprecher mitteilte. Damit blieb ein Eilantrag der Zeitung gegen das Bundesinnenministerium erfolglos (Az.VG 1 L 436/21).
Die 1947 gegrundete uberregionale Zeitung mit Hauptsitz in Berlin wehrt sich vor Gericht dagegen, dass sie fur die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020 in Verfassungsschutzberichten als >>kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung<< aufgefuhrt wird. Per Eilverfahren wollte sie jede weitere Verbreitung der Berichte stoppen bis die Frage der Zulassigkeit endgultig geklart ist.
Dafur sah das Verwaltungsgericht aber keinen ausreichenden Grund. Es sei der Zeitung zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten. So sei der Fall wegen der Berichte vor dem Jahr 2014 nicht eilbedurftig. Der Verlag habe die Praxis des Bundesinnenministeriums uber viele Jahre hingenommen, sodass aus der fruheren Erwahnung heute keine unzumutbaren Nachteile mehr folgten, so die Richter.
Redakteure aus dem linksextremen Spektrum
Zudem bestehe kein Unterlassungsanspruch, da die Berichterstattung vom Bundesverfassungsschutzgesetz abgedeckt sei. Danach durfe das Ministerium die Offentlichkeit uber Bestrebungen und Tatigkeiten gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung informieren, soweit hinreichend gewichtige tatsachliche Anhaltspunkte hierfur vorlagen. Dies sei hier der Fall, so die zustandige 1. Kammer. Die Erwahnung der Tageszeitung verstosse weder gegen die Meinungs- noch die Pressefreiheit.
Zur Begrundung hiess es unter anderem vom Gericht: Die >>Junge Welt<< strebe die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verstandnis an. Einzelne Stamm- und Gastautoren sowie Redakteure der Zeitung seien klar dem linksextremen Spektrum zuzurechnen. Zudem bekenne sich die Tageszeitung nicht ausdrucklich zur Gewaltfreiheit und biete Dritten, die Gewaltanwendung befurworten – etwa ehemaligen RAF-Mitgliedern – immer wieder eine Plattform.