Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der AfD-Fraktion gegen die 2G-plus-Regel im Bundestag abgewiesen. Die Antragsteller hätten nicht dargelegt, dass eine vorläufige Regelung zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund des Gemeinwohls dringend geboten sei, teilte das Gericht mit.
Im Januar war bereits ein ähnlicher Eilantrag abgewiesen worden. (Az. 2 BvE 1/22) Damals ging es um die Teilnahme an der Holocaust-Gedenkstunde, an der auch ungeimpfte und nicht von Covid-19 genesene Abgeordnete teilnehmen wollten. Nun ging es um die Allgemeinverfügung, welche die Regeln für den Bundestag bis zum kommenden Sonntag vorschreibt. Eine vorläufige Regelung lehnte das Gericht ab.
Gericht sieht kein »Zweiklassensystem«
Die AfD hatte mit einem »Zweiklassensystem« argumentiert. Dies konnte das Gericht jedoch nicht nachvollziehen: Alle Abgeordneten seien schließlich denselben Regeln unterworfen, erklärte es.
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Außerdem handle es sich nur um eine Übergangsregelung. Über Saalmikrofone könnten die betroffenen Abgeordneten weiterhin an Plenardebatten teilnehmen.
Zugang zum Plenarsaal haben bei Bundestagssitzungen nur noch Abgeordnete und Mitarbeiter, die mindestens doppelt geimpft oder genesen sind. Sie müssen zudem einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen. Von der Pflicht zur Vorlage eines Testergebnisses ist nur ausgenommen, wer geboostert oder genesen und doppelt geimpft ist. Wer weder geimpft noch genesen ist, kann die Sitzungen von der Tribüne aus verfolgen, sofern er oder sie ein negatives Testergebnis vorweisen kann. Wer dies nicht tut, bekommt keinen Zutritt.