Nach einem neuen Gerichtsbeschluss ist der Weg fur eine Beobachtung der AfD durch das Bundesamt fur Verfassungsschutz furs Erste frei. Wie das Verwaltungsgericht Koln mitteilte, lehnte es einen Eilantrag der Partei gegen die Einstufung als Verdachtsfall ab.
Ein sogenannter Hangebeschluss, mit dem das Gericht dem Verfassungsschutz zu einem fruheren Zeitpunkt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall vorerst untersagt hatte, hat sich damit erledigt. >>Es gibt keine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koln mehr und auch kein Verfahren, aufgrund dessen eine Beobachtung verboten ware<<, sagte ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur dpa.
Gericht gibt zweiten Eilantrag statt
Einem zweiten Eilantrag der AfD, der sich dagegen richtete, dass der Verfassungsschutz dem sogenannten – inzwischen offiziell aufgelosten – Flugel der Partei zu einem fruheren Zeitpunkt 7000 Mitglieder zugeordnet hatte, gab das Gericht statt. Bei beiden Eilantragen entschied das Gericht damit genauso wie in ahnlich gelagerten Verfahren am Dienstag. Gegen die Beschlusse konnen die Beteiligten Beschwerde einlegen, uber die das Oberverwaltungsgericht in Munster entscheiden wurde.
Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht entschieden, dass das Bundesamt fur Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Es gebe ausreichende Anhaltspunkte fur verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei, fuhrte das Gericht zur Begrundung aus. Zwar sei der sogenannte Flugel formal aufgelost worden, seine Protagonisten ubten aber weiter massgeblichen Einfluss aus.
Es lagen ausreichende tatsachliche Anhaltspunkte fur die verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD vor, befand das Gericht am Dienstag. Dies habe der Verfassungsschutz in Gutachten und den zugehorigen Materialsammlungen belegt. Die AfD habe dem >>lediglich pauschales Bestreiten entgegengesetzt<>einer nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung<<.