Das Verwaltungsgericht Köln hat im Rechtsstreit der AfD mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine Entscheidung getroffen. Die Behörde darf die gesamte Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht am Dienstag.
Es lägen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für die verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD vor, befand das Gericht. Dies habe der Verfassungsschutz in Gutachten und den zugehörigen Materialsammlungen belegt. Die AfD habe dem »lediglich pauschales Bestreiten entgegengesetzt«, teilte das Gericht mit. Die Einschätzung des Verfassungsschutzes beruhe auf »einer nicht zu beanstandenden Gesamtbetrachtung«.
Richtungsstreit, »bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten«
Das Gericht verwies explizit auf den formal aufgelösten völkisch-nationalistischen »Flügel« der AfD. Dessen Protagonisten übten weiterhin maßgeblichen Einfluss in der Partei aus. Auch die Aktivitäten der Jugendorganisation »Junge Alternative« (JA) sei in die Bewertung eingeflossen. Sowohl beim »Flügel« als auch bei der JA sei ein »ethnisch verstandener Volksbegriff« ein zentrales Politikziel, wonach das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten und »Fremde« möglichst ausgeschlossen werden sollten. Dies, so das Gericht, weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab.
AdvertisementIn der AfD gebe es zudem Verlautbarungen, in denen »Umvolkungs«- und »Volkstod«-Vorwürfe erhoben würden. Zudem sei ausländerfeindliche Agitation zu erkennen. Die Partei befinde sich in einem Richtungsstreit, »bei dem sich die verfassungsfeindlichen Bestrebungen durchsetzen könnten«. Für eine Einstufung als Verdachtsfall sei nicht erforderlich, dass eine Partei von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht werde.
Das Gericht befand zudem, dass der Verfassungsschutz die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen dürfe, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.
Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Darunter fallen etwa Observationen oder das Sammeln von Informationen über sogenannte V-Leute.
Wegen der Größenordnung des Verfahrens und dem beträchtlichen öffentlichen Interesse fand die Verhandlung in einem Saal der Kölner Messe statt.
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