Generalbundesanwalt Peter Frank hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen durch russische Streitkräfte in der Ukraine eingeleitet. Nach Angaben aus Justizkreisen handelt es sich um ein sogenanntes Strukturverfahren. Ein solches Verfahren dient dazu, umfangreich Beweise und Indizien zu sichern, um gegebenenfalls später gegen einzelne Täter vorgehen zu können.
AdvertisementDie deutschen Strafverfolger haben unter anderem Berichte über Streubomben, Angriffe auf Wohnviertel und zivile Infrastruktur, eine Gaspipeline, eine Atommülldeponie und ein Heizkraftwerk auf den Plan gerufen. Ebenfalls im Fokus sollen Berichte über sogenannte Ziellisten sein, die von russischen oder in der Ukraine eingesetzten tschetschenischen Einheiten geführt werden sollen.
»Ziel Nummer eins«
Berichten zufolge sollen auf ihnen hochrangige ukrainische Politiker stehen, die getötet werden sollen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sagte vergangene Woche, er sei »Ziel Nummer eins« dieser Einheiten.
Der Generalbundesanwalt kann nach dem Völkerstrafgesetzbuch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit weltweit verfolgen. Für internationales Aufsehen sorgte das Vorgehen der Ermittler aus Karlsruhe gegen mutmaßliche Täter des Assad-Regimes in Syrien.
So brachten die Bundesanwälte bislang drei Männer hierzulande vor Gericht. Unter anderem steht derzeit mit Alaa M. ein Arzt aus einem Militärkrankenhaus in Homs vor Gericht. Ihm wirft die Anklage neben Folter auch Mord vor.
Zuerst hatte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) gegenüber der Rhein-Neckar-Zeitung von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft berichtet. »Mögliche Verletzungen des Völkerstrafrechts müssen konsequent verfolgt werden«, sagte er der Zeitung. »Wir werden alle Beweise für Kriegsverbrechen erheben und sichern.«
Zuvor hatten die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum angekündigt, Strafanzeige gegen Putin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe stellen zu wollen.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ermittelt bereits zu möglichen Kriegsverbrechen in der Ukraine. IStGH-Chefermittler Karim Khan sprach von »plausiblen Gründen«, die Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit nahelegten.