Die Bundesregierung geht davon aus, dass es im umstrittenen Lieferkettengesetz der EU erstmals Haftungsregeln für Unternehmen geben wird. Man sei »zuversichtlich«, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission »am Ende auch Realität« werden, erklärte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Der europäische Entwurf sieht vor, dass Firmen ab 500 Mitarbeitern und 150 Millionen Euro Jahresumsatz entlang ihrer Lieferketten Sorgfaltspflichten auferlegt bekommen und etwa die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards garantieren müssen. Andernfalls könnten sie auch zivilrechtlich belangt werden. Im deutschen Lieferkettengesetz, das noch unter der alten Regierung verabschiedet wurde und im kommenden Jahr in Kraft tritt, fehlen bislang solche Möglichkeiten – aufgrund massiven Drucks aus der Wirtschaft.