Eine nicht angemeldete Versammlung in der Nähe des Wohnhauses von Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) hat juristische Folgen: Die Staatsanwaltschaft Hechingen hat wegen des Aufzugs von Gegnerinnen und Gegnern der Coronapolitik am vergangenen Sonntag ein beschleunigtes Verfahren gegen einen 52-Jährigen eingeleitet. Wie die Anklagebehörde mitteilte, soll der Fall bereits am Montag vor dem Amtsgericht Sigmaringen verhandelt werden.
Dem 52-Jährigen aus einer Kreisgemeinde des Landkreises Sigmaringen wird vorgeworfen, die nicht angemeldete Versammlung geleitet zu haben. An dem Tag hatten laut Polizei rund 60 Demonstranten versucht, zum Wohnhaus Kretschmanns in Sigmaringen vorzudringen. Kretschmann war zu der Zeit nicht zu Hause. Ob es schon am Montag ein Urteil geben werde, sei unklar, sagte Staatsanwalt Ronny Stengel.
Auch in anderen Bundesländern wie Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen waren in der Pandemie wiederholt private Wohnsitze von Politikerinnen und Politikern Ziel von Demonstrationen. So tauchten etwa vor dem Haus von Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) Gegner der Coronamaßnahmen auf, vor dem Haus der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD), marschierten mehrere Personen mit Fackeln auf. Hunderte Teilnehmer eines »Coronaspaziergangs« zogen erst kürzlich in Halberstadt im Harz vor das Privathaus des Oberbürgermeisters Daniel Szarata (CDU).
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Zuletzt war auch bekannt geworden, dass der CDU-Bundestagsabgeordnete Henning Otte im niedersächsischen Landkreis Celle für seine Zustimmung zur Impfpflicht für Pflegekräfte angefeindet worden war. Auf Flugblättern war im Januar zu lesen: »Du kannst dich nicht verstecken, wir wissen, wo du wohnst.« In dem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Lüneburg unter anderem wegen des Verdachts der Nötigung und Beleidigung.