In einer gemeinsamen Runde haben Bund und Länder am Mittwoch ein weitgehendes Ende der gegenwärtigen Coronaschutzmaßnahmen ins Auge gefasst: Wenn am 19. März das Infektionsschutzgesetz ausläuft, soll es demnach keine tiefgreifenden Einschränkungen mehr geben – wenn dies die Lage in den Krankenhäusern es zulässt.
Doch was ist dann eigentlich mit den Isolations- und Quarantänemaßnahmen, die jetzt für Infizierte und ihre Kontaktpersonen gelten? Diese werden nicht im Infektionsschutzgesetz geregelt, sondern waren zuletzt nach Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz im Januar verkürzt worden.
Sind sie überhaupt noch notwendig, wenn andere Maßnahmen fallen?
Advertisement»Milder gestalten oder aufheben«
Dazu gibt es im Bundestag unterschiedliche Ansichten. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Tino Sorge, fordert etwa eine Anpassung der Quarantäneregeln, sobald die Maßnahmen fallen. »Mit Blick auf den 20. März werden Bund und Länder die bisherigen Vereinbarungen zur Quarantäne überdenken müssen«, sagte er dem SPIEGEL.
Es gelte, die Regeln laufend an die aktuelle Lage anzupassen. Er sei zuversichtlich, »dass das im Zusammenhang mit der Folgeregelung des Infektionsschutzgesetzes gelingen wird.«
Justizminister Marco Buschmann (FDP) sieht das ähnlich. »Es gilt hier das Gleiche wie für andere beschränkende Maßnahmen. Wenn sie medizinisch nicht mehr oder in dem entsprechenden Umfang zum Schutz überragender Gemeinschaftsgüter geboten sind, muss man sie milder gestalten oder aufheben«, sagte er dem SPIEGEL.
Die gesundheitspolitische Sprecherin seiner Fraktion im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, erwartet eine Anpassung an die wissenschaftliche Lage. »Selbstverständlich ist es notwendig, dass bei einer Veränderung des Infektionsgeschehens sowie Aufhebung der Coronamaßnahmen Quarantäneregeln angepasst werden müssen.«
»Wenn man krank und infektiös ist, sollte man zu Hause bleiben«
Nur was das genau bedeutet, will noch niemand so genau erklären.
Parteikollege Andrew Ullmann äußert sich bei dem Thema etwas vorsichtiger. Die Isolation von Infizierten werde weiterhin als Mittel angewendet werden, wie auch bei anderen meldepflichtigen Infektionskrankheiten. »Als Arzt ist meine Empfehlung eindeutig, wenn man krank und infektiös ist, sollte man, unabhängig von der Gesetzeslage, grundsätzlich zu Hause bleiben.«
Die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen müssten aber grundsätzlich dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen. »Hier sind Anpassungen immer möglich, sobald sich die wissenschaftlich-basierten Empfehlungen des RKI entsprechend ändern.«
Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Heike Baehrens, bleibt eher vage. Sie betont: »Die Möglichkeit, Quarantäne und Absonderung anzuordnen, bleibt den Ländern selbstverständlich erhalten.« Das sei wichtig, »denn damit können sie schnell und zielgenau reagieren, falls lokale Ausbrüche das notwendig machen.«
Im Bundesgesundheitsministerium dagegen zeigt man sich überrascht über die Aussagen von FDP und Union. Man habe eigentlich nicht vor, die Quarantäneregeln anzupassen, heißt es.