Bislang gibt es im Streit über eine Corona-Impfpflicht zwei Gruppenanträge von Abgeordneten verschiedener Fraktionen – einer für eine Impfpflicht ab 18 Jahren und einer gegen eine Impfpflicht. Jetzt hat eine Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann den letzten noch ausstehenden Antrag vorgelegt. Vorgesehen ist eine verpflichtende Beratung sowie eine Impfpflicht für Menschen ab 50 Jahren.
AdvertisementDer dem SPIEGEL vorliegende Gesetzentwurf der Ullmann-Gruppe sieht vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne ein weiteres Mal zu erweitern, um auch Skeptiker zu erreichen. Dazu werden alle erwachsenen Personen ab 18. Jahren persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert. Bis zum 15. September 2022 müssen diese Menschen entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis über die Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung verfügen.
Zur Kerngruppe Ullmanns gehören mittlerweile jeweils zwei Abgeordnete aus FDP (neben Ullmann sein Fraktionskollege Konstantin Kuhle), die Grünen Paula Piechotta und Kordula Schulz-Asche und aus der SPD die Abgeordneten Herbert Wollmann und Franziska Maschek.
FDP-Politiker Andrew Ullmann
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Ihr Vorschlag zielt auf ein zweistufiges Verfahren ab: Falls durch die Beratung keine ausreichende Impfquote erreicht werden kann, soll es rechtzeitig vor einer für den Herbst und Winter zu erwartenden nächsten Infektionswelle eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren geben. In der Begründung des Gesetzes heißt es, der zweite Schritt solle erfolgen »sofern es die Infektionslage und der Stand der Impfkampagne nach den zum betreffenden Zeitpunkt vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen erfordern«. Dieses Vorgehen muss dann laut der Vorlage gesondert vom Bundestag beschlossen werden.
Von der Pflicht zum Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung ausgenommen werden Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die permanent oder vorübergehend nicht mit einem der zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe gegen Covid-19 immunisiert werden können. Schwangere im ersten Trimenon – also in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft – sind ebenfalls ausgenommen.
Im Ullmann-Antrag heißt es, die altersbezogene Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr erfasse Personen, die sich als besonders anfällig für schwere Krankheitsverläufe nach einer Coronainfektion mit erwiesen hätten und deshalb mit höherer Wahrscheinlichkeit eine intensivmedizinische Behandlung bräuchten. Ausdrücklich wird festgehalten, dass der Bundestag in diesem Fall einen »Zustimmungsvorbehalt« hat. Damit werde sichergestellt, dass die altersbezogene Impfpflicht ab dem 50. Lebensjahr für den erfassten Personenkreis nur dann ausgelöst werde, »wenn die dann aktuelle epidemiologische Lage dies gebietet«.
Der Bundestag wird sich mit dieser Vorlage und den weiteren schon vorliegenden Vorschlägen erst im März beschäftigen. Allerdings sind nur die Vorschläge für eine allgemeine Impfpflicht ab 18. Jahre um eine Gruppe des SPD-Abgeordneten Dirk Wiese und der neueste Antrag der Gruppe um den FDP-Politiker Ullmann tatsächliche Gesetzesinitiativen. Die Vorschläge gegen eine allgemeine Impfpflicht rund um den FDP-Vize Wolfgang Kubicki und für ein dreistufiges Verfahren aus der Unionsfraktion sind lediglich Anträge ohne Gesetzeskraft.