Die Bundesregierung plant weitreichende Öffnungen in der Pandemiepolitik bis Ende März. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für die Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am Mittwoch hervor. Oft wird das Papier allerdings noch weitreichend überarbeitet, bis es zum endgültigen Beschluss kommt.
»Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen«, heißt es in dem Papier, das aus dem Kanzleramt an die Länder geschickt wurde. Der Entwurf ist auf Sonntagnacht, 23:30 Uhr, datiert. Dem Dokument zufolge sollen so viele Beschränkungen wie nach der aktuellen Lage möglich zurückgenommen werden.
Keine verpflichtenden Homeoffice-Regelungen mehr
Geplant ist ein »Dreischritt der Öffnungen in Bereichen überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung«. Die Länder sollten dabei angesichts unterschiedlicher Infektionsgeschehen und Impfquoten eigenverantwortlich über die Öffnungsschritte entscheiden, wenn diese keine überregionalen Auswirkungen haben.
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In einem ersten Schritt sollten »private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene mit mehr Teilnehmenden möglich« werden. Es sollen künftig mehr als zehn Personen, die geimpft oder genesen sind, zusammenkommen können. Kinder bis 14 Jahre sollen weiterhin ausgenommen werden. Die Einschränkungen des Zugangs zum Einzelhandel sollen ebenfalls gestrichen werden.
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Ab dem 4. März soll für die Gastronomie wieder die 3G-Regelung gelten und somit auch Getesteten der Zugang ermöglicht werden. Für Klubs soll die 2G-Plus-Regel angewandt werden, ebenso bei überregionalen Großveranstaltungen. Die Zahlen bei Großveranstaltungen sollen weiterhin noch begrenzt werden. Als Beispiel wird in dem Entwurf etwa angegeben, dass in Innenräumen eine Kapazität von 40 Prozent der Höchstkapazität angegeben werden könnte, im Freien 60 Prozent. Die Zahlen sind jedoch noch in eckigen Klammern festgehalten, was bedeutet, dass sie nur als Verhandlungsbasis zu verstehen sind.
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Ab dem 20. März könnten dann »alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen« fallen. Dann soll es auch keine verpflichtenden Homeoffice-Regelungen mehr geben.
Danach soll es nur noch niedrigschwellige Maßnahmen geben, dazu gehört etwa die Maskenpflicht in der Bahn, im Bus oder in Innenräumen. »Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen«, heißt es weiter. Ebenfalls wird in dem Entwurf noch mal die Notwendigkeit der Einführung einer allgemeinen Impfpflicht bekräftigt.
Mehrfach wird auf die Einschätzung des Expertenrats der Bundesregierung hingewiesen. Der Expertenrat sieht eine neue Phase der Pandemie eingeläutet, die weiterhin »ein hohes Maß an Aufmerksamkeit« erfordere.
Er warnte vor »Unsicherheiten aufgrund einer nach wie vor weitaus zu großen Immunitätslücke in der Bevölkerung«. Ebenso könnte sich im Herbst die Lage wieder verschlechtern, weil mit einem anderen Infektionsgeschehen und neuen Virusvarianten gerechnet wird.