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Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zur Bundestagswahl 2017 zurück

Ein »schwerwiegender Wahlfehler«, aber kein Grund für eine Neuauszählung der Stimmen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde einer Wählerin abgelehnt, die beklagt hatte, ihre Stimmabgabe sei nicht registriert worden.

Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe


Foto: Uli Deck/ dpa

anr/dpa/AFP

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